Mo. Dez 23rd, 2024

Man beachte diesen FPI-Artikel, der vor ein paar Tagen erschien.
Darin wird ein Präsidenten-Ukas angesprochen, und in diesem werden alle Russland- Kredit- Zahlungen an das Ausland geregelt, die 10 Millionen Rubel übersteigen (nach aktuellem Kurs ca. 80.000 Euro).

Fixiert wird durch diesen Ukas: Die Schuld ist in Rubel zu bezahlen, UND auf ein Treuhandkonto in Russland einzuzahlen.
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Ein anderer Präsidenten-Ukas regelt, dass solche Finanz- Guthaben von Ausländern, nur mit Sondergenehmigung russischer Behörden, außer Landes gebracht werden können (FPI-Artikel dazu).

Somit wird Russland am 16.03.2022 alle Schulden in Rubel auf ein Konto in Russland begleichen – aber die Banken in Europa werden davon nichts sehen (nicht mal die Rubel – sic! – weil sie, so darf man annehmen, von der russischen Zentralbank keine Ausfuhr- Genehmigung erhalten).
Rein rechtlich ist der Zahlungsvorgang erfolgt – auf spezielle russische Weise – aber erfolgt.

Es werden Europas Banken sein, die am 17. in Problemzonen dahinwanken werden, weil sie sich auf die Russland- Zahlungen (oder den Russland-Bankrott) verlassen, und mit diesen beiden Optionen, auch verlassen werden (keines von beiden wird eintreten).

Am 17.03.2022 haben somit die West- Banken gewaltige Rubel- Guthaben auf russischen Banken, auf die sie aber keinen Zugriff haben, weil die russische Zentralbank keine Ausfuhr-Genehmigung für diese Guthaben erteilt.
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Am 17.03.2022 werden die West- Banken an Ihre jeweiligen Finanzminister kabeln: „Houston, wir haben ein Problem“.

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