Vorab – diese aktuelle Schlagzeile:
Macron schließt Entsendung westlicher Bodentruppen nicht aus
Russland dürfe in der Ukraine nicht siegen, sagt Frankreichs Präsident auf einer Unterstützerkonferenz von 20 Ländern. Um das zu erreichen, wolle er nichts ausschließen.
Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hat die Entsendung westlicher Soldaten in die Ukraine nicht ausgeschlossen. „Darüber gibt es derzeit keinen Konsens“, sagte Macron zum Abschluss einer internationalen Ukraine-Konferenz in Paris. „Aber nichts darf ausgeschlossen werden, um zum Ziel zu kommen.“ Das Ziel sei, dass Russland nicht gewinnen dürfe.
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FPI hat schon in diversen Artikeln – in den letzten 2 Jahren – auf die hier wiederum angesprochenen Rechts- Zustände hingewiesen.
Damals wurden diese Darstellungen als „Verschwörungs-Theorien“ und „Fake News“ gebrandmarkt. Nun wird langsam allen klar, dass gültige Rechts- Realitäten, wohl geleugnet oder ignoriert werden können, ABER, die Betroffenen nicht davor geschützt sind, dass diese Rechts- Realitäten von Rechts- Beteiligten angesprochen werden, und deren Umsetzung angemahnt werden könnte.
FPI möchte darauf hinweisen, dass dieser Artikel auf diese FPI-Artikel aufbaut – Artikel 1, Artikel 2, :
Kündigt Russland den 2+4-Vertrag wegen deutscher Vertragsbrüche? RUS-Föderationsrat ist Kündigung positiv aufgeschlossen. – FPI
Abzugsvertrag Russlands mit Deutschland (full text= in D +RUS)/ Böses Erwachen für Deutschland – sic! – FPI
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Inhalt:
+> Nachkriegs-Fixierungen für Deutschland, alt, im Westen vergessen, aber völkerrechtlich nach wie vor gültig
+> Nachkriegs-Fixierungen für Deutschland: Zonen-Protokoll und Control-Machinery als die beiden (noch immer bestehenden und gültigen) Haupt- Besatzungs- Mechanismen
+> Nach Russland müssen auch die 3 West-Alliierten (US, UK, FRA) aus dem 2+4-Vertrag aussteigen
+> Völkerrechts- Problemzone Berlin (=RUS-Besatzungszone OHNE 4-Mächte-Status): Schlimmer geht für den Westen nimmer+> Polen und die deutschen Ost-Gebiete: Staatlichkeits-Regelung wie 2+4 und Ö-Staatsvertrag
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+> Nachkriegs-Fixierungen für Deutschland, alt, im Westen vergessen, aber völkerrechtlich nach wie vor gültig
Die Nachkriegs-Fixierungen, die die 4 Alliierten von 1944-47 trafen, sind nach wie vor völkerrechtlich gültig – nur partiell= die Control-Machinery, durch den 2+4-Vertrag ausgesetzt (aktuell verpflichten sich alle Alliierten die Control-Machinery nicht zu nutzen – das genau ist das Wesen des 2+4-Vertrages).
Exakt die gleiche Funktion hat Österreichs „Staatsvertrag“.
Y
Sollte der 2+4-Vertrag gekündigt werden, so werden wieder genau jene Mechnismen und Polit- Zustände aktiv, die ab 1947 die deutschen Polit-Ereignisse (Alliierten Zerwürfnisse) bestimmten, die ab 1947 zur Trennung in ein West- und Ost- Deutschland führten.
Wobei die Polit-Zerwürfnisse dieser Alliierten, aktuell im Rahmen der Ukraine schon gelebt werden. Die Beteiligung Deutschlands im Rahmen der Ukraine (die von den USA/Biden als Führungsmacht im Rahmen der Ukraine bezeichnet wurde – Video dass Scholz und Biden im Weißen Haus sitzend zeigt – und Biden macht die Aussage), zieht die Ukraine-Ereignisse in den D-Alliierten Polit-Rahmen. Gemeint ist der zwischen 1944-47 fixierte Rechts-Rahmen für Deutschland (Kapitulation +Kapitulations-Ausformungen). Was vielfach übersehen wird, oder nicht gesehen werden will- nach der Kündigung des 2+4-Vertrages durch Russland, werden die Ukraine-Ereignisse, und zwar die (führende – sic!) D-Beteiligung daran, schwerstens auf D-zurückschlagen.
Y
Auch Deutschlands Journalist-innen reklamierten 2022/23 ständig für Deutschland die Führungs-Rolle im Ukraine- Prozess. Dass diese deutschen Journalist-innen nicht wussten, was sie damit völkerrechtlich auslösten, darf als gesichert angenommen werden.
Aufgabe von West- Journalist-innen ist es, PR- Lügen darzubringen, und nicht rechtliche Gegebenheiten im Rahmen von völkerrechtlichen Ablauf-Szenarien zu kennen bzw. zu erkennen, bzw. dahingehend „vorsichtig“ zu sein.
Sie sollen lügen, für den Westen, für die Sache, und dann passt das schon (und das machen sie auch zuverlässig und talentiert – muss man anerkennen).
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Russland war jahrelang im Rahmen dieser Gegebenheiten inaktiv, weil es nicht die Kraft hatte, seine Interessen durchzusetzen. Deshalb gerieten diese Zustände im Westen in Vergessenheit – es ist ja nichts passiert – in Russland nicht. Russlands Außenamt hat die Rechts-Zustände mit Deutschland als Haupt-Ordner im Regal stehen (in US+UK+FRA und D muss man sich erst mühsam diesen Ordner-Inhalt wieder zusammensuchen).
Nun hat Russland die (militärische) Kraft, seine Interessen durchzusetzen – und wird wieder aktiv – und zwar exakt im Rahmen der „alten“, aber immer noch gültigen völkerrechtlichen Gesetzlichkeiten und Regelungen.
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Russland darf sich bei (völkerrechtlich ahnungslosen) West- Politiker-innen und Journalist-innen bedanken, denn diese lieferten Russland, in den letzten zwei Jahren, massig Völkerrechts- „Munition“, um auf Basis dieser alten Rechts- Zustände, sowohl gegen D als auch die Alliierten, rechtlich vorzugehen.
Y
Dankes-Blumensträuße Russlands, wären das mindeste, was Russland hier als Dank-Sagung, den nützlichen Idiot-innen zukommen lassen müsste.
Lavrov als Blumen-Kavalier, mit Flower-Power-Charme, das hat doch was – oder?
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+> Nachkriegs-Fixierungen für Deutschland: Zonen-Protokoll und Control-Machinery als die beiden (noch immer bestehenden und gültigen) Haupt- Besatzungs- Mechanismen
Basis-Rechts-Zustand grundsätzlich: Russland ist Rechts- Nachfolger der Sowjet- Union (und des russischen Imperiums).
Was im Rahmen der alten Rechts- Zustände für die Sowjet- Union rechtlich galt, gilt nun für Russland (als Rechts-Nachfolger der Sowjet-Union).
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Die beiden zentralen völkerrechtlichen Besatzungs- Rechts- Instrumente waren und sind (noch immer gültig):
+> Das Zonen- Protokoll (=Territoriale Souveränität liegt im Rahmen der Besatzungszonen bei den Besatzungs- Mächten= D +Ö haben keine eigene Territoriale Souveränität).
+> Die Control- Machinery (=die Staatlichkeit, die staatlichen Regelungen und Zustände, von der Müllabfuhr bis zur Gesetzgebung, des von den Alliierten gelenkten D-(Ö)- Staats-Gebildes).
BEIDE Rechts-Zustände sind neben anderen WK2- Nachfolge- Rechtsfixierungen, u. a. auch in den Rechts- Zuständen der EU integriert, das heißt, die EU-Basis-Rechts-Zustände beinhalten die Anerkennung genau dieser Rechts- Zustände= die EU müsste sich eigentlich daran halten – was sie nicht tut.
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+> Das Zonen- Protokoll (=Territoriale Souveränität liegt im Rahmen der Besatzungszonen bei den Besatzungs- Mächten= D +Ö haben keine eigene Territoriale Souveränität).
+> Das Zonen- Protokoll (das Deutschland und Österreich umfasst). Es wurde in seiner Ur-Fassung am 12. September 1944 in Kraft gesetzt, bis 1947 einige Male modifiziert, ABER, nie außer Kraft gesetzt.
Die Besatzungszonen der 4 Besatzungs-Mächte sind nach wie vor aktuell.
Wobei: 3 Besatzungsmächte (US, UK +FRA) halten ihre Besatzungszonen auch militärisch besetzt, während die 4. Besatzungsmacht Russland (= Rechtsnachfolger der Sowjet-Union), ihre Besatzungszone aktuell NICHT militärisch besetzt hält.
Y
Der damit verbundene Abzug der Sowjet-Union (=Rechts- Nachfolger Russland) war freiwillig, ohne irgendwelche Rechts- Zustände festzulegen.
Y
Sollte Russland beschließen, seine Besatzungszone wieder mit Soldaten zu besetzen (wie es US, UK, FRA aktuell ja auch tun), so kann es das jederzeit tun. Die RUS-Besatzungszone gehört nach wie vor den Russen, sie haben dort die Territoriale Souveränität (so wie alle Besatzungsmächte in ihren Besatzungs-Zonen jeweils die Territoriale Souveränität haben), und wenn sie Soldaten dort stationieren, so ist dies ihr völkerrechtlich fixiertes Recht.
Dazu muss Russland nicht mal den 2+4-Vertrag kündigen, das kann es aktuell schon jetzt machen – jederzeit.
Y
Könnte nicht ein Machtwort des Biden oder des Scholz dies verhindern? NEIN.
Rechtlich ist es sogar so, dass Scholz sich aufregen dürfte (so lange der 2+4-Vertrag mit Russland noch in Kraft ist – wenn 2+4 von Russland gekündigt ist, hat Scholz zu gehorchen – mehr nicht), Biden aber absolut ruhig sein muss (sonst hat er Probleme im Rahmen der Alliierten Rechtsverhältnisse).
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Wenn sich diese 3 West-Alliierten nun offen auf die Seite Deutschlands stellen würden – eventuell sogar militärisch – dann werden sie Verbündete von Deutschland – und zwar vom anerkannten Weltkriegs-Deutschland, also von jenem Deutschland das völkerrechtlich umfassend anerkannt am 31.08.1939 existierte (=inklusive Österreich, dass ein politischer Sub-Teil dieses Deutschlands damals war).
Y
Ja aber, es geht doch hier um West- Alliierten Solidarität mit der aktuellen D-Regierung.
Das kann man politisch so sehen – nicht aber rechtlich. Russland agiert auf völkerrechtlich verbindlichen Mechanismen (Control Machinery) im Rahmen der Nachkriegs-Ordnung, und diese sind völkerrechtlich verbindlich, und beziehen sich auf das Deutschland vom 31.08.1939.
Y
Wenn sich nun ein West- Alliierter auf die Seite Deutschlands stellt, wird er automatisch völkerrechtlich zum Verbündeten dieses 31.08.1939-Deutschland, und verliert seinen Alliierten-Status, und zwar bezogen auf die Alliierten-Verhältnisse im Rechtszustand des 2. Weltkriegs.
Y
Man beachte hier den klaren und feinen Zentralpunkt:
Ein Alliierter kann seine eigenen Interessen vertreten – und dahingehend vielleicht sogar die D-West-Regierung unterstützen, darf dies aber nicht als D-Unterstützung deklarieren, sondern als Eigen- Interessens- Abwicklung, dann geht das (womit wir wieder bei jenem Patt sind, dass seit 1947 in den alten Zeiten aktiv war).
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+> Die Control- Machinery (=die Staatlichkeit, die staatlichen Regelungen und Zustände, von der Müllabfuhr bis zur Gesetzgebung, des von den Alliierten gelenkten D-(Ö)- Staats-Gebildes).
+> Die Control-Machinery of Germany (bzw. Austria). Die Control-Machinery betraf bzw. betrifft (sie ist NICHT abgeschafft, nur akuell durch den D-2+4-Vertrag /in Ö-Staatsvertrag ausgesetzt) die Staats-Verwaltung, also die Staatlichkeit als solche (die NICHT D+Ö souverän, sondern im Rahmen der Regelungen der jeweiligen Besatzungs-Zonen und der dortigen Besatzungs- Macht stattfindet).
Der 2+4-Vertrag (wie auch der Ö-Staats-Vertrag) hat (fast) NICHTS mit dem Zonen-Protokoll zu tun, sondern NUR mit der Control-Machinery.
Fast meint, dass D-Polit-Entscheidungen in Rahmen der Staatlichkeit, obwohl in einer anderen Besatzungszone beschlossen, sehr wohl auf andere Besatzungszonen durchschlagen können.
Wenn eine Besatzungsmacht das nicht will, hat es die Möglichkeit, durch eigene Weisungen an die D-Ausführungs-Behörden in seiner Zone, die Umsetzung dieser D-Polit-Entscheidung zu verbieten.
Y
Das können alle Besatzungsmächte für ihre Besatzungszone souverän entscheiden – ALLERDINGS NUR DANN – wenn sie für sich die Control-Machinery in Kraft haben (=sie müssen dazu aus dem 2+4-Vertrag aussteigen, damit die Control- Machinery für sie wieder nutzbar wird).
Y
D-Behörden bzw. Polit-Zustände (wie Regierungen) haben keine eigene Entscheidungs- Freiheit, sondern haben sich den Vorgaben der jeweiligen Besatzungs-Macht zu fügen – und zwar dann – wenn die Control- Machinery in Kraft ist (durch den 2+4- Vertrag wurde die Control-Machinery ausgesetzt ABER nicht abgeschafft, also nicht grundsätzlich-rechtlich außer Kraft gesetzt).
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Diese deutsche Weisungsgebundenheit gegenüber den Besatzungsmächten ist eine universelle Vorgabe (in den Kapitulations-Ausformungen), die NICHT an Besatzungszonen gebunden ist. Die Kapitulations-Ausformungen sprechen von „Alliierten Mächten“ (also den 4), denen die Deutschen ohne Widerrede zu gehorchen haben.
„Die Alliierten bestimmen die Außenpolitik Deutschlands“ – ist dort auch fixiert, und trotz dessen, dass dies 1945 fixiert wurde, heute noch immer gültig – sic!
Sobald der 2+4-Vertrag durch Russland gekündigt ist, tritt die Situation der Control-Machinery, die aktuell durch den 2+4-Vertrag ausgesetzt ist (die Control-Machinery ist nicht abgeschafft – sondern nur ausgesetzt – sic!) wieder in Kraft, ABER, nur für jene Alliierte Macht, die den 2+4 gekündigt hat.
Y
Wenn Russland kündigt, dann tritt völkerrechtlich sofort wieder der Rechts- Urzustand in Kraft, nämlich die von den Alliierten fixierten Basis- Rechts- Zustände von 1944-47 (= Kapitulations- Urkunden + die nachfolgenden Kapitulations- Ausformungen als Basis-Zentral-Dokumente, etc.), für das Deutschland vom 31.08.1939 (=mit Österreich, dass damals integraler Polit-Sub-Bestandteil dieses Deutschlands war).
Y
Österreich wird nie angesprochen, von Russland, muss es auch nicht, weil es rechtlich im deutschen Rahmen mit dabei ist.
Österreich „fühlt sich sicher“, weil es von Russland nie dahingehen angesprochen wird. Russland KANN Österreich dahingehend gar nicht ansprechen, weil Österreich dahingehend kein Ansprechpartner ist. Ansprechpartner ist das Deutschland vom 31.08.1939 – und da war Österreich integraler Bestandteil des völkerrechlich von allen anderen Staaten anerkannten Deutschen Reiches, und kein eigenständiges staatliches Rechts- Subjekt.
Rein rechtlich darf Russland Österreich dahingehend gar nicht ansprechen, weil es im gegebenen Rechtsrahmen bleiben muss, und das heißt, nur mit Deutschland zu sprechen (sonst wäre das sprechen mit Unzuständigen, auch Einmischung in innere Angelegenheit – als würde Russland mit Bayern sprechen, oder Hessen, etc.).
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+> Nach Russland müssen auch die 3 West-Alliierten (US, UK, FRA) aus dem 2+4-Vertrag aussteigen
Derzeit ergehen Weisungen an Deutschland informell – wie es die USA derzeit machen, und Deutschland macht mit.
Sobald Russland aus dem 2+4-Vertrag ausgestiegen ist, kann es auf Basis der Control-Machinery formelle, rechtlich verbindliche Weisungen an die D- Behörden, Regierungen (Bundes- oder Landes- Regierungen) erteilen. >>> Und das hat heftige Folgen.
Die 3 West- Alliierten (US, UK, FRA) MÜSSEN auch aus dem 2+4- Vertrag aussteigen
So lange keine andere Besatzungsmacht aus dem 2+4 ausgestiegen ist, haben die Russen, rein rechtlich, die alleinige Anordnungsmacht über Deutschland, im Rahmen der Control-Machinery.
Y
So lange die 3 West- Alliierten im 2+4-Vertrag drin sind, müssen sie sich auch an diesen halten, also verzichten ihrerseits auf einen Zugriff auf die Control-Machinery-Macht-Mechanismen bzw. WICHTIG – haben rechtlich keine Möglichkeit Russland im Rahmen der Control-Machinery etwas entgegen zu setzen, weil sie für sie nicht in Kraft ist.
Sobald die West- Alliierten aus dem 2+4-Vertrag ausgestiegen sind, haben sie auch wieder rechtlichen Zugriff auf die Control-Machinery, und können Russland dahingehend entgegen treten.
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Aber es könnte doch genügen, wenn nur ein West- Alliierter aus dem 2+4 aussteigt, um damit die West- Interessen zu wahren und sich Russland entgegenstellt.
Genügt nicht, denn diese Gegen- Aktivitäten des West- Alliierten gelten NUR für jeweils seine Zone.
Russische Weisungen, die die D-Regierung umsetzen, werden von der D-Regierung im gesamten Bundesgebiet umgesetz werden müssen – also auch in den 3 West- Besatzungszonen.
Das geht, so lange wie die 3 anderen Alliierten nicht aus 2+4 ausgestiegen sind (denn sie verzichten durch den 2+4-Vertrag auf die Control-Machinery-Mechanismen – und können deshalb in ihren Besatzungszonen nicht intervenieren).
Also müssen alle drei West- Alliierten aussteigen, damit alle 3 West-Zonen eventuelle RUS-Weisungen, die von der D-Regierung in Berlin verfügt wurden, abwenden, abwenden – bezogen jeweils auf IHRE Besatzungszone (UK z. B. für Niedersachsen, US z. B. für Bayern, etc.).
Y
Also die Situation wie sie ab 1947/48 aktiv wurde, wird wieder aktiviert – und ein West-Ost-Patt stellt sich ein. Naja – nicht so ganz.
+> Völkerrechts- Problemzone Berlin (=RUS-Besatzungszone OHNE 4-Mächte-Status): Schlimmer geht es für den Westen nicht mehr
Karte: Dieser Vier-Mächte-Status für Berlin ist Vergangenheit – 1990 in einem Vier-Mächte-Abkommen (ohne Deutschland) außer Kraft gesetzt (=diese Außer-Kraft-Setzung ist KEIN Teil des 2+4-Vertrages).
Man beachte, dass alle Entscheidungen bezüglich Deutschland in Berlin getroffen wurden und werden, seit 1992, das bedeutet – kein 4-Mächte-Status mehr, also russische Besatzungszone, also unterliegt russischer Jurisdiktion (ist RUS-Besatzungs-Zone und damit RUS- Territoriale Souveränität).
Y
Das weiß man heute nicht mehr – genau das hat man 1990 noch gewusst. Genau deshalb hat man ein bestimmes Ministerium in Bonn gelassen – das Verteidigungs- Ministerium. Das nützt aber auch nichts, denn in Berlin bestimmt das D- Parlament, was wie zu sein hat – und das ist in der russischen Besatzungszone.
Damit das mit dem Verteidigungs- Ministerium nicht so auffällt, hat man auch andere Ministerien in Bonn gelassen.
Der zweite Dienst-Sitz in Bonn, soll eine weitere Rechts- Realität schaffen (=UK- Besatzungs-Zone, als Ausgleich für den Rechts- Rahmen der RUS-Besatzungszone in Berlin).
Damit versucht man den Rechts- Zuständen zu entkommen, die im Artikel hier dargestellt werden. Ein untauglicher Versuch, meinen manche, aber besser als nichts.
Wobei dieser „alte“ Patt aber nicht mehr voll jene Macht hat, wie damals, weil aktuell (kann sich ändern), die D-Hauptstadt in der RUS-Besatzungszone liegt, und damit für die D- Polit- Entscheidungsträger RUS-Recht als Basis-Recht gegeben ist (weil die Entscheidungen auf RUS-Territorium= RUS-Besatzungszone getroffen und in Rechtszustände fixiert werden).
Y
Die Völkerrechtslage ist hier ebenso klar, wie problematisch, und alt-bekannt. Genau deshalb erhielt die Stadt Bonn, als Sitz der West- D- Regierung, und in der UK-Zone liegend, über ein paar Jahre einen Besatzungs- Sonderstatus (Tri-Zonale Verwaltung), um eben diese Probleme entsprechend zu bedienen.
Dann gab man den Status wieder auf, weil die Briten ja völlig in die West- Strukturen eingebunden waren, und die D-West-Regierungs-Entscheidungen, sich so in das West- Gefüge einfügten.
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Der Druck Russlands wird dazu führen, dass die Alliierten wohl die RUS-Vorgaben blockieren werden (für ihre Besatzungszonen), aber alles vermeiden müssen, was sie zu Alliierten Deutschlands machen könnte (und zwar alliiert im Sinne der Kriegs-Rechts-Zustände des 2. Weltkrieges).
Die aktuellen NATO und sonstigen Verbündeten-Verhältnisse, die diese 3 West- Alliierten mit Deutschland haben, sind für jene (älteren) Rechts-Verhältnisse, auf die sich Russland beruft – unwesentlich bzw. sind dahingehend sogar Bürde – und sicherlich in keiner Weise ein Vorteil.
Man kann die Control- Machinery durch den 2+4-Ausstieg wieder in Kraft setzen, ABER, das Problem Berlin (und die russische Territorial-Souveränität der dahingehend gegebenen D-Gesetzgebung) bleibt.
Natürlich gibt es eine Alternative – und zwar jene, die schon 1947 gemacht wurde: Eine eigene, Tri-Zonale (US+UK+FRA)- D- West- Regierung zu bilden, die ihren Sitz NICHT in der RUS-Besatzungszone (also z. B. Berlin) hat.
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Beachten Sie: die Regelungen = Kriegs-Nachkriegs-Fixierungen für D haben sich nicht geändert (sind nach wie vor völkerrechtlich gültig, also ändern sich auch die Lösungs- Ansätze nicht.
Was 1947 als Lösung gewählt wurde, ist auch 2024/25 als Lösung möglich (die zu Grunde liegenden Rechts- Zustände haben sich nicht geändert).
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+> Polen und die deutschen Ost-Gebiete: Staatlichkeits-Regelung wie 2+4 und Ö-Staatsvertrag
Polens deutsche Gebiete, sind in Wahrheit RUS-Besatzungs-Zone zur Verwaltung (Beschluss von Potsdam).
Ein Teil der russischen Besatzungs- Zone wurde unter polnische Verwaltung gestellt (bleibt aber Besatzungs-Zone, wie auch die Karte zeigt):
Für Spezialisten: NATO- Transporte, die über Danzig abgewickelt werden, sind zweifelhafter rechtlicher Natur (freie Stadt Danzig – wie verlor sie ihren Status – wie ist dieser völkerrechtlich zu bewerten, etc.), NATO-Transporte die über Stettin abgewickelt werden, können zweifelsfrei zu einem MEGA- Problem mit Russland werden (ein-eindeutig aktive (sic!-aktiv-sic!) RUS-Besatzungszone – sic!).
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Die deutschen Ost- Gebiete wurden Polen von den Alliierten „zur Verwaltung“ übergeben= die staatliche Souveränität wurde Polen gestattet, also genau das, was auch 2+4-Vertrag und Ö-Staats-Vertrag fixierten.
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Diese Ost- Gebiete sind russische Besatzungszone, und fallen somit unter RUS-Territorial-Souveränität.
Polen hat diese Gebiete 1946 völkerrechts-widrig annektiert. So lange diese Annexion nicht anerkannt ist, durch z. B. Russland, oder einen anderen Alliierten, hat diese Annexion für die Alliierten keine rechtliche Bedeutung – diese Annexion ist ein Völkerrechts- Bruch – und somit ungültig – sic!
Völkerrechtlich ist dies NICHT Polen-Gebiet, sondern RUS-Besatzungszone (und RUS-Territorial-Souveränität) mit polnischen Staats-Zuständen (wie auch Ost-Deutschland – genau gleich – nur in Ost-Deutschland hat man deutsche Staats-Zustände).
Man beachte in staatlicher Hinsicht immer die Trennung von Territorialer Souveränität und Staatlichkeit.
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Ein weiteres bekanntes Beispiel dahingehend ist China. Die Territoriale Souveränität liegt bei Peking-China (= die ein-China-Politik). Auf diesem einen Territorium befinden sich aber zwei Staatlichkeiten, nämlich Peking- China, und Taiwan. Taiwan hat keine eigene Territoriale Souveränität, sondern existiert innerhalb der Territorialen Souveränität von Peking-China.
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