FPI hat schon des Öfteren über die noch immer gültigen Besatzungs- Strukturen in Deutschland und Österreich berichtet.
Y
Gegeben ist, dass die Hoheitsrechte – in Deutschland und Österreich – de jure (und damit auch de facto) bei den Besatzungsmächten liegen.
Hoheitsrecht bedeutet, grundsätzlich gelten in den Besatzungszonen die jeweiligen Gesetze der jeweiligen Besatzungsmacht – wobei diese Gesetze durch “Gesetze” der zivilen Staatsverwaltungen (die im Rahmen der jeweiligen Control- Machinery agieren – und de jure der Genehmigung der Besatzungs- Behörden bedürfen) – ergänzt werden.
De jure aber, sind nur die Gesetze der jeweiligen Besatzungsmacht die Basis- Gesetze, die die jeweilige Besatzungs- Zone zu befolgen hat.
Nach Aufhebung des 4- Mächte- Status über Berlin, ist ganz Berlin in der russichen Besatzungs- Zone. Das heißt, alle “Ministerien” die in Berlin ihren 1. Dienst-Sitz haben, unterliegen grundsätzlich russischer Jurisdiktion.
In Österreich gibt es diese Regelung des 1. und 2. Dienst- Sitzes nicht, alle Ministerien sind in Wien, und unterliegen damit auch – ja das kommt jetzt auf den Standort an.
Der 4-Mächte-Status von Wien ist NICHT aufgehoben – ganz Wien also nach wie vor in Besatzungszonen zerteilt, und je nach dem, wo die einzelnen Ministerien ihren Sitz haben, gilt das jeweilige Recht.
Ministerien die in der russische Besatzungszone ihren Sitz haben, unterliegen russischem Recht -sic!
Y
Das Außenministerium liegt im 1. Bezirk – somit ein Multi-Fall – denn es ist ein 4-Mächte- Bezirk.
Das Verteidgungsministerium liegt im 9. Bezirk – also US- Zone – also alles OK.
Das Finanz- Ministerium (=Finanzierung von Außen- und Verteidigungs- Ministerium) liegt auch im 1. Bezirk – somit auch Multi-Fall – denn der 1. Bezirk ist ein 4-Mächte-Bezirk.
Im 4-Mächte-Bezirk ist eine Sonderform aktiv. Theoretisch und praktisch / de jure und de facto / gelangen die Gesetze aller 4 Mächte dort zur Anwendung.
Wenn also Russland sich entschließt, seine Gesetze gegen das Außen- und Finanz- Ministerium Österreichs anzuwenden – darf es das (die USA, UK, Frankreich dürfen Gleiches).
Österreich lässt derzeit GEGEN den erklärten Willen Russlands- NATO- Militär- Transporte zu – per Straße / Bahn / Luft.
Diese Transporte führen über die russische Besatzungs- Zone (von West nach Ost), und somit wird die russische Besatzungszone – und damit russisches Hoheitsgebiet (sic!) – von Österreich und der NATO verletzt (in Deutschland ebenso – bezogen auf die dortige russische Besatzungszone).
In dieser jeweiligen (Deutschland, Österreich) russichen Besatzungszone, ist russisches Recht gültig – und Verletzungen sind nach russischem Recht zu ahnden. Hat schon mal wer in Wien oder Berlin russisches Recht dahingehend angesehen?
Beachten Sie, Länder wie Belgien, Liechtenstein oder Spanien haben diese Rechts- Probleme nicht. Diese russische Spezialität gibt es nur für Deutschland und Österreich – sic!
193 Mitglieds- Staaten hat die UN – aber nur 3 davon sind mit Russland (als Rechts- Nachfolger der Sowjet- Union) in einem “Speziellen Weltkrieg2- Völkerrechts- Verhältnis”.
Die drei “Staaten” sind Deutschland, Österreich und Tschechien.
Schauen Sie mal:
Zum Thema Sanktionen:
Artikel 69. Sabotage .
Handlungen oder Unterlassungen zur Untergrabung der Industrie, des Verkehrs, der Landwirtschaft, des Geldwesens, des Handels oder anderer Zweige der Volkswirtschaft sowie der Tätigkeit staatlicher Organe oder öffentlicher Organisationen in der Absicht, den Sowjetstaat zu schwächen, wenn diese Handlung durch Inanspruchnahme staatlicher oder öffentlicher Unternehmen, Einrichtungen oder Organisationen oder durch Behinderung ihrer normalen Tätigkeit begangen wird, wird mit Freiheitsstrafe von acht bis fünfzehn Jahren und Einziehung des Vermögens bestraft.
(wie im Gesetz der RSFSR vom 25.07.62, Dekret des Präsidiums der Sowjets der RSFSR vom 03.12.82, Gesetz der Russischen Föderation vom 18.02.93 N 4510-1 – Vedomosti Sov RSFSR, 1962, N 29, Art. 449; 1982, N 49, Art. 1821; Vedomosti Soviets of the RF and the RF Supreme Soviet, 1993, N 10, Art. 360)
Artikel 70.1: Aufforderung zu Straftaten gegen den Staat
(Eingeführt durch den Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der RSFSR vom 11.09.89)
Öffentliche Aufrufe zum Verrat am Vaterland, zur Begehung eines terroristischen Aktes oder zur Sabotage
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu sechzehn Mindestmonatslöhnen bestraft.
(in der Fassung des Gesetzes der Russischen Föderation vom 20.10.92 N 3692-1 – Vedomosti des Obersten Sowjets der RSFSR, 1989, N 37, Art. 1074; Vedomosti der Nationalversammlung und des Obersten Sowjets der RF, 1992, N 47, Art. 2664)
FPI- Anmerkung: Diese Sowjet- Gesetze wurde von der Yeltsin- Regierung in den Rechtsbestand der Russischen Föderation übernommen (siehe entsprechende Info die klar diesen Weg zeigt).
+++ +++ +++
Thema Verletzung der russischen Besatzungs- Zone (durch nicht gestatte Luft- oder Land- Transporte / Betrieb des Flughafens Berlin – sic!):
Man beachte – Zonen- Grenzen sind auch Staats- Grenzen, also gilt für die Verletzung der russischen Zonen- Grenzen das russische Staats- Grenzen- Gesetz:
Artikel 83. Verstoß gegen das Regime der Staatsgrenze der Russischen Föderation
(geändert durch das Bundesgesetz vom 18.05.95 Nr. 79-FZ – “Sobraniye Zakonodatelstva RF”.
“Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 22.05.95, N 21, Art. 1927)
Absichtliches Überschreiten der Staatsgrenze der Russischen Föderation ohne ein gültiges Dokument, das zur Ein- oder Ausreise in die bzw. aus der Russischen Föderation berechtigt wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Strafarbeit für die gleiche Dauer oder mit Geldstrafe bis zu hundert Mindestlöhnen, mit oder ohne Einziehung der Tatwerkzeuge, bestraft.
Dieselben Handlungen, wenn sie wiederholt oder von einer Gruppe von Personen gemeinsam begangen werden wird mit einer Freiheitsstrafe von drei bis fünf Jahren mit oder ohne Einziehung des Tatwerkzeugs bestraft.
Dieselben Handlungen, die unter Verwendung oder Androhung der Verwendung einer Waffe begangen werden, werden mit einer Freiheitsstrafe von drei bis fünf Jahren mit oder ohne Einziehung der Tatwerkzeuge geahndet, wird mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis zehn Jahren bestraft, wobei die Tatwerkzeuge eingezogen werden.
Vorsätzliches Überschreiten der Staatsgrenze der Russischen Föderation mit gültigen Dokumenten für die Einreise in die Russische Föderation oder die Ausreise aus der Russischen Föderation, jedoch an einem unerlaubten Ort oder unter Umgehung der Grenzkontrolle wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Strafarbeit für dieselbe Dauer oder mit Geldstrafe bis zum Fünfzigfachen des Mindestlohns, mit oder ohne Einziehung der Tatwerkzeuge, bestraft.
Vorsätzlicher Verstoß gegen die festgelegten Regeln: für die Durchfahrt von Personen und Fahrzeugen von der Staatsgrenze der Russischen Föderation zu den Kontrollpunkten an der Staatsgrenze der Russischen Föderation und in der Gegenrichtung; für die Durchfahrt von Flugzeugen durch den Luftraum der Russischen Föderation; für die Schifffahrt ausländischer nichtmilitärischer Schiffe und Kriegsschiffe bei der friedlichen Durchfahrt durch die Hoheitsgewässer der Russischen Föderation ohne den Zweck, in die inneren Gewässer der Russischen Föderation einzudringen; für die Schifffahrt ausländischer nichtmilitärischer Schiffe in der Russischen Föderation wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu einhundert Mindestlöhnen bestraft.
Durchführung wirtschaftlicher, fischereilicher oder anderer Aktivitäten an oder nahe der Staatsgrenze der Russischen Föderation auf dem Territorium der Russischen Föderation, die in Übereinstimmung mit internationalen Verträgen der Russischen Föderation und anderen Vereinbarungen mit ausländischen Staaten durchgeführt werden, ohne die Grenztruppen der Russischen Föderation ordnungsgemäß zu benachrichtigen, oder zu einem unbestimmten Zeitpunkt oder an einem unbestimmten Ort, oder wenn diese Aktivitäten einen Schaden für die menschliche Gesundheit verursacht haben oder hätten verursachen können und die ökologische und andere Sicherheit des Territoriums untergraben haben wird mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zwei Jahren mit oder ohne Einziehung der Tatwerkzeuge oder mit einer Geldstrafe bis zum Hundertfachen des Mindestlohns mit oder ohne Einziehung der Tatwerkzeuge bestraft.
Anmerkung. Die Bestimmungen der Teile eins bis vier dieses Artikels gelten nicht für Fälle, in denen ausländische Staatsangehörige und Staatenlose in die Russische Föderation einreisen, um gemäß der Verfassung der Russischen Föderation politisches Asyl zu genießen, sowie für Fälle, in denen die Staatsgrenze der Russischen Föderation aufgrund von Notlagen, die im Gesetz der Russischen Föderation “Über die Staatsgrenze der Russischen Föderation” vorgesehen sind, zwangsweise überschritten wird.
Artikel 84: Verstoß gegen die Vorschriften für internationale Flüge
Start in die UdSSR oder Abflug aus der UdSSR ohne erteilte Genehmigung, Nichteinhaltung der in der Genehmigung angegebenen Flugstrecken, Landeplätze, Flugtore, Flughöhen oder sonstige Verstöße gegen die Regeln für internationale Flüge wird mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren oder mit einer Geldstrafe bis zum Zehnfachen des monatlichen Mindestlohns, mit oder ohne Einziehung des Luftfahrzeugs, bestraft.
(in der Fassung des Gesetzes der Russischen Föderation vom 20.10.92 Nr. 3692-1 – Vedomosti SND RF und Soviets RF, 1992, Nr. 47, Art. 2664)
Artikel 85. Den Verstoß der Regeln der Sicherheit des Transportverkehrs und der Ausbeutung
Verletzung der Sicherheitsvorschriften für den Verkehr und den Betrieb von Verkehrsmitteln durch einen Angestellten des Eisenbahn-, Wasser- oder Luftverkehrs, die zu Unfällen mit Personen, Abstürzen, Unfällen oder anderen schwerwiegenden Folgen führt, sowie mangelhafte Instandsetzung von Fahrzeugen, Gleisen, Signalanlagen und Kommunikationsmitteln, die die gleichen Folgen nach sich zieht wird mit einer Freiheitsstrafe von drei bis fünfzehn Jahren bestraft.
Die gleichen Handlungen, wenn sie nicht herbeigeführt haben, aber die Drohung des Herannahens der gleichen Folgen absichtlich geschaffen wird wird mit einer Freiheitsstrafe befristet von einem Jahr bis zu drei Jahren oder den korrigierenden Arbeiten befristet bis zu zwei Jahren bestraft.
(geändert durch Dekret des Präsidiums des Obersten Sowjets der RSFSR vom 03.12.82 – Vedomosti des Obersten Sowjets der RSFSR, 1982, N 49, Art. 1821)
FPI- Anmerkung: Diese Sowjet- Gesetze wurde von der Yeltsin- Regierung in den Rechtsbestand der Russischen Föderation übernommen (siehe entsprechende Info die klar diesen Weg zeigt).
Österreich und Deutschland finanzieren ganz offen die russische und weißrussische Opposition – nun:
Artikel 70. Aufrufe zur gewaltsamen Änderung des Verfassungssystems
Öffentliche Aufrufe zur gewaltsamen Änderung der Verfassungsordnung oder zur Machtergreifung sowie die massenhafte Verbreitung von Materialien, die solche Aufrufe enthalten wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe von bis zu zwanzig durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Mindestlöhnen bestraft.
Dieselben Handlungen, die wiederholt oder von einer organisierten Gruppe von Personen begangen werden wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sieben Jahren oder einer Geldstrafe von bis zum Fünfzigfachen des durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Mindestlohns bestraft.
Handlungen im Sinne der Absätze eins und zwei dieses Artikels, die auf Veranlassung ausländischer Organisationen oder ihrer Vertreter begangen werden wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft.
(geändert durch Dekret des Präsidiums des Obersten Sowjets der RSFSR vom 11.09.89, Gesetz der RF vom 09.10.92, Nr. 3618-1 – Vedomosti des Obersten Sowjets der RSFSR, 1989, Nr. 37, Art. 1074; Vedomosti des Obersten Sowjets der RF, 1992, Nr. 44, Art. 2470)
Artikel 70.1 Aufrufe zur Begehung von Verbrechen gegen den Staat
(eingeführt durch das Dekret des Präsidiums des obersten Sowjets der RSFSR vom 11.09.89)
Öffentliche Berufung an Verrat, Begehung einer terroristischen Handlung oder Sabotage –
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu sechzehn mal der monatliche Mindestlohn.
(im Redakteur des föderalen Gesetzes vom 20.10.92 N 3692-1 – der RSFSR, 1989, N 37, S. 1074; Wedomosti SND und der Streitkräfte der Russischen Föderation, 1992, N 47, S. 2664)
FPI- Anmerkung: Diese Sowjet- Gesetze wurde von der Yeltsin- Regierung in den Rechtsbestand der Russischen Föderation übernommen (siehe entsprechende Info die klar diesen Weg zeigt).
Artikel 79. Massenunruhen
Die Organisation von Massenunruhen, die mit Pogromen, Zerstörungen, Brandstiftungen und anderen ähnlichen Handlungen einhergehen, sowie die unmittelbare Begehung der oben genannten Straftaten durch ihre Teilnehmer oder deren bewaffneter Widerstand gegen die Behörden wird mit Freiheitsentzug von zwei bis fünfzehn Jahren bestraft.
Über Österreich wurde die mutmaßliche Täterin am Terror- Anschlag von Daria Dugina in die USA geschleust = Österreich Mittäter:
Artikel 66. Terroristischer Akt
Ermordung einer staatlichen oder öffentlichen Person oder eines Vertreters einer Behörde aus politischen Gründen wird mit Freiheitsstrafe von zehn bis fünfzehn Jahren und Einziehung des Vermögens oder mit Todesstrafe und Einziehung des Vermögens bestraft.
Schwere Körperverletzung, die einem Staat, einer Persönlichkeit des öffentlichen Lebens oder einem Vertreter der Behörden aus denselben Gründen zugefügt wird, wird mit Freiheitsstrafe von zehn bis fünfzehn Jahren, Einziehung des Vermögens oder mit der Todesstrafe bestraft,
wird mit Freiheitsentzug von acht bis fünfzehn Jahren und Einziehung des Vermögens bestraft.
(geändert durch Bundesgesetz vom 01.07.94, Nr. 10-FZ – “Russische Nachrichten”, Nr. 123, 06.07.94)
Y
FPI- Anmerkung: Ein Gesetz der Yeltsin- Regierung
Wo haben die einzelnen Medien jeweils ihren Sitz – in Österreich und Deutschland – aber nicht nur Medien, auch Politiker- Aussagen sind davon betroffen:
Strafgesetzbuch der Russischen Föderation Artikel 207.3 Öffentliche Verbreitung wissentlich falscher Informationen über den Einsatz der Streitkräfte der Russischen Föderation und die Ausübung ihrer Befugnisse durch staatliche Organe der Russischen Föderation
(in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 63-FZ vom 25. März 2022)
(Siehe Text der vorherigen Ausgabe)
(eingefügt durch das Bundesgesetz Nr. 32-FZ vom 04. März 2022)
- Die öffentliche Verbreitung wissentlich falscher Informationen über den Einsatz der Streitkräfte der Russischen Föderation zum Schutz der Interessen der Russischen Föderation und ihrer Bürger und zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit sowie von Daten über die Ausübung von Befugnissen durch staatliche Stellen der Russischen Föderation außerhalb des Hoheitsgebiets der Russischen Föderation zu den oben genannten Zwecken unter dem Deckmantel zuverlässiger Erklärungen wird als
(geändert durch Bundesgesetz vom 25.03.2022 N 63-FZ)
(wie im vorhergehenden Satz geändert)
Dieselbe Tat, die außerhalb des Hoheitsgebiets der Russischen Föderation zu den oben genannten Zwecken begangen wird, wird mit einer Geldstrafe in Höhe von siebenhunderttausend bis 1,5 Millionen Rubel oder in Höhe des Lohns oder anderer Einkünfte des Verurteilten für die Dauer von einem Jahr bis zu achtzehn Monaten oder mit Strafarbeit bis zu einem Jahr oder mit Zwangsarbeit bis zu drei Jahren oder mit Freiheitsentzug für dieselbe Dauer bestraft.
(2) Dieselbe Tat wurde begangen
(a) durch eine Person, die ihre amtliche Stellung nutzt;
b) durch eine Gruppe von Personen, eine Gruppe von Personen, die sich zuvor verschworen haben, oder eine organisierte Gruppe;
c) mit der künstlichen Schaffung von Beweismitteln für die Anklage;
d) zur persönlichen Bereicherung;
(e) aus politischem, ideologischem, rassischem, ethnischem oder religiösem Hass oder Feindschaft oder aus Hass oder Feindschaft gegenüber einer sozialen Gruppe
wird mit einer Geldstrafe in Höhe von drei bis fünf Millionen Rubel oder in Höhe des Lohns oder anderer Einkünfte des Verurteilten für einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren oder mit Zwangsarbeit bis zu fünf Jahren unter Aberkennung des Rechts, bestimmte Ämter zu bekleiden oder bestimmte Tätigkeiten auszuüben, für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren oder mit Freiheitsentzug für einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren unter Aberkennung des Rechts, bestimmte Ämter zu bekleiden oder bestimmte Tätigkeiten auszuüben, für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren bestraft.
- Die im ersten und zweiten Teil des vorliegenden Artikels vorgesehenen Handlungen, wenn sie schwerwiegende Folgen nach sich ziehen
(3) Die in den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels genannten Handlungen werden – wenn sie schwerwiegende Folgen nach sich ziehen – mit Freiheitsstrafe von zehn bis fünfzehn Jahren und mit Entzug des Rechts, bestimmte Ämter zu bekleiden oder bestimmte Tätigkeiten auszuüben, für eine Dauer von bis zu fünf Jahren bestraft.
+++ +++ +++
Aktuell:
Die Auszeichnung “Jurist des Jahres” in der Kategorie “Menschenrechtsaktivitäten” ging an Bastrykin
Bei der Verleihung des Preises versprach der Leiter des Untersuchungsausschusses, dass sein Amt “immer für Legalität, Gerechtigkeit und Menschlichkeit eintreten wird”.
MOSKAU, 3. Dezember. /Der Preis “Anwalt des Jahres” in der Kategorie Menschenrechtsaktivitäten wurde am Samstag an den Vorsitzenden des russischen Ermittlungskomitees, Alexander Bastrykin, verliehen, berichtet ein Korrespondent von der Preisverleihung.
Dmitri Medwedew, stellvertretender Vorsitzender des russischen Sicherheitsrates und Vorsitzender des Kuratoriums der Russischen Juristenvereinigung (ALR), überreichte Bastrykin die Auszeichnung für seine herausragenden Leistungen in der Menschenrechtsarbeit.
“Ich versichere Ihnen, dass das russische Untersuchungskomitee immer für Legalität, Gerechtigkeit und Menschlichkeit eintreten wird”, sagte Bastrykin.
Er fügte hinzu, dass derzeit mehr als 700 Mitarbeiter des Untersuchungsausschusses in den Regionen Donbass, Saporischschja und Cherson tätig seien, um die vom Kiewer Regime begangenen Verbrechen zu untersuchen. Er dankte auch dem Innenministerium und dem FSB.
Am 3. Dezember wird die russische Anwaltskammer zum 14. Mal die höchste juristische Auszeichnung “Anwalt des Jahres” verleihen, die 2009 durch ein Dekret des russischen Präsidenten eingeführt wurde. Die Veranstaltung findet in der Moskauer Zaryadye-Konzerthalle statt, und Dmitri Medwedew wird eine Begrüßungsrede halten.