Gerüchte tauchen auf, diese alten Rechts-Zustände von wegen Zonen-Protokoll oder Control-Machinery seien wegen Gewohnheits-Recht nicht mehr gültig. Russland habe sie nicht angewandt, also sind sie nicht mehr gültig (für Russland).
Genau das soll dieser Artikel klären.
FPI möchte darauf hinweisen, dass dieser Artikel auf diese FPI-Artikel aufbaut – Artikel 1, Artikel 2, Artikel 3 – :
Kündigt Russland den 2+4-Vertrag wegen deutscher Vertragsbrüche? RUS-Föderationsrat ist Kündigung positiv aufgeschlossen. – FPI
Abzugsvertrag Russlands mit Deutschland (full text= in D +RUS)/ Böses Erwachen für Deutschland – sic! – FPI
Russland 2+4-Kündigung/hoch-dramatisch: Wird 1947 in 2024 wieder aktiv? – FPI
Die Idee hinter dieser Gewohnheits-Rechts-Überlegung ist folgende – am Beispiel des Zonen-Protokolls:
Da Russland seine D- Zone seit 30 Jahren nicht mehr bewohnt und bearbeitet, und auch seine Polen-Zone seit 78 Jahren nicht mehr bearbeitet hat, sind die Ansprüche Russlands darauf verfallen.
Gewohnheitsrecht – keine Nutzung, keine Einsprüche – und deswegen verfallen.
Jene Alliierten, die in Deutschland noch das Zonen-Protokoll rechtlich leben, weil sie die Zonen mit Militär besetzen, nämlich US, UK, FRA, für diese Alliierten, gilt das Zonen- Protokoll vom 12. September 1944 noch, aber für Russland sind die Ansprüche verfallen (und zwar in Deutschland, Österreich und Polen).
Y
Man beachte, das Zonenprotokoll ist seit 1944/45 in ununterbrochener Nutzung ist, durch US+US+FRA, und genau dieses Dauer-genutzte Recht, wird nun aber bezogen auf Russland, und dessen Rechte, für ungültig erklärt.
Gültig weiterhin für US, UK und FRA (die das ständig nutzen – auch jetzt in diesem Augenblick, wo sie dies lesen), ABER ungültig für Russland.
Wie soll das gehen?
Das Recht der Russen auf ihre Zone ist nach wie vor aufrecht – wie ein Beispiel zeigt:
Viele werden sich noch an das Hin und Her beim Flughafen Berlin erinnern. Man wollte eröffnen – dann erkannte man das das System fehlerhaft war, dann ein anderes System – mehrere Termine verstrichen, bis dann endlich, am 31.10.2020, nach fast 10 Jahren Problemzonen-Hin und Her, die Eröffnung stattfinden konnte.
??? Was war wirklich passiert ???
Passiert war, dass die Territorial-Macht Russland, den Deutschen (wohl wegen schlechten Verhaltens – u. a. wegen Sanktions-Beteiligung der Deutschen, etc.), keine Betriebs-Genehmigung für den Flughafen erteilte.
Aber dann haben sie erteilt – weil es wurde ja 2020 eröffnet – oder?
Y
NEIN, Russland hat keine Betriebs-Genehmigung erteilt, Merkel hat einfach eröffnen lassen – ohne Genehmigung.
Aber Russland hat doch deswegen nicht protestiert – oder?
Was Russland dem deutschen Außenamt übergab war … naja das eben. Dass die Medien nichts davon erfuhren, bzw. wenn sie es erfuhren, nicht darüber berichten durften, versteht sich von selbst (die Ministerien schwiegen).
Y
Und warum haben die RUS-Medien nicht berichtet?
Nun, die RUS-Regierung bzw. der Präsident hatten kein Interesse daran, eine Niederlage gegen Deutschland – und die war es, die Deutschen haben die Rechtszustände einfach ignoriert – zuzugeben.
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Die Idee hinter dieser Gewohnheits-Rechts-Überlegung ist folgende – am Beispiel der Control Machinery:
Der 2+4-Vertrag (und der Ö-Staatsvertrag) sind Verträge, die den Verzicht der Alliierten auf die Control Machinery fixieren.
Wenn nun die Control- Machinery wegen „Gewohnheitsrecht“ (=weil es so lange nicht angewendet wurde) nicht mehr rechtlich aktuell ist, wie manche behaupten, dann braucht man ja auch den 2+4-Vertrag nicht mehr, denn dieser ist nur existent, weil die Control- Machinery existent war.
Beachten sollte man aber, dass genau durch den 2+4-Vertrag, diese Control-Machinery konserviert wurde. Der 2+4- Vertrag existiert, um die Control-Machinery zu de-aktivieren.
Y
Man kann auch nicht sagen, nachdem die Control-Machinery schon seit 1992 nicht mehr angewendet wurde, ist sie verfallen – Gewohnheitsrecht – keine Nutzung, also nicht mehr gültig.
Y
Genau so kann man nicht argumentieren, denn es gab keine Nutzung der Control-Machinery, weil der 2+4-Vertrag diese Nutzung nicht zuließ (also die nicht-Nutzung der Control- Machinery war nicht freiwillig, sondern gemäß Vertrag).
Y
Der 2+4-Vertrag (bzw. der Ö- Staatsvertrag) haben die jeweiligen Control-Machinerys (für D+Ö) konserviert. Gewohnheitsrecht (Verfall der Rechte wegen nicht-Nutzung) ist hier NICHT anwendbar.
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Deutschland + Österreich verschwiegen und „schubladierten“ die RUS-Beschwerden
Vielfach wird angemerkt – auch zu den Staatsvertrags-Brüchen die Österreich machte – ja die Russen haben sich ja nicht beschwert – also ist doch alles OK.
Genau das ist falsch. Die Russen haben sich beschwert – in Deutschland bezüglich 2+4, in Österreich bezüglich Staatsvertrag.
Y
Und hier nun der gleiche Absatz, der auch schon beim Berlin-Flughafen stand:
Y
Aber Russland hat doch deswegen nicht protestiert – oder?
Was Russland dem deutschen Außenamt und dem Ö- Außenministerium übergab war … naja das eben. Dass die Medien nichts davon erfuhren, bzw. wenn sie es erfuhren, nicht darüber berichten durften, versteht sich von selbst (die Ministerien schwiegen).
Y
Und warum haben die RUS-Medien nicht berichtet?
Nun, die RUS-Regierung bzw. der Präsident hatten kein Interesse daran, eine Niederlage gegen Deutschland – und die war es, die Deutschen haben die Rechtszustände einfach ignoriert – zuzugeben.