Vorab – Scholz will die Verantwortung nicht tragen:
Inhalt:
+> Österreichs Regierung: Kaiser- Struktur OHNE Kaiser
+> Österreichs Regierung: Kaiser- Struktur OHNE Kaiser= jeder Minister ist sein eigener Kanzler
+> Österreichs Regierung: Kaiser- Struktur OHNE Kaiser= jeder Minister rechtlich umfassend verantwortlich
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+> Österreichs Regierung: Kaiser- Struktur OHNE Kaiser
Die aktuelle Österreich- Regierung arbeitet noch immer auf Basis der alten Habsburger- Struktur- Vorgaben – also auf kaiserlichen Ablauf- Vorgaben, nur ohne Kaiser.
Damals war es so:
Der Kaiser regierte, und brauchte für einen guten Zugriff auf die Regierungs- Geschäfte eine ihm direkt unterstellte Regierung= und genau das hat man gemacht.
Grundsätzlich gab es einen Ministerpräsidenten – der aber keine Befehlsgewalt hatte – weil seine Dienststellenbeschreibung fixierte „hat die Regierungsgeschäfte zu koordinieren“= also keine Richtlinienkompetenz, sondern Koordinierungs- Funktion. <<< So sollte es auch sein, denn Regierungs- Chef war der Kaiser, der einen Ministerpräsidenten hatte, der koordinierte.
Die Ministerien waren als eigenständige Rechts- Organe konzipiert= jedes Ministerium war ein eigenverantwortlicher Rechtszustand. <<< Damit sollte gewährleistet werden, dass der Kaiser auf jeden Minister direkten Zugriff hatte, eine Weisung / einen Befehl erteilte, und der Minister diesen Befehl des Kaisers völlig selbständig (ohne Konsultationen anderer Organe) umsetzen konnte.
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+> Österreichs Regierung: Kaiser- Struktur OHNE Kaiser= jeder Minister ist sein eigener Kanzler
Genau dieses vorig dargestellte System hat man in die 1. und auch in die 2. Republik übernommen.
Aus dem Ministerpräsidenten machte man einen „Kanzler“ – allerdings OHNE Richtlinien- Kompetenz, wie damals beim Kaiser „hat er die Regierungsgeschäfte zu koordinieren“.
Die Ministerien wurden in ihren rechtlichen Zuständen belassen – einfach weitergeführt – und genau so, wie damals unter dem Kaiser, haben diese Ministerien auch heute noch ihre Eigenständigkeit, ABER, keinen Kaiser mehr (=praktisch ist jeder Minister sein eigener Kanzler).
Der Kaiser wurde durch einen Bundespräsidenten ersetzt, der gemäß Stellenbeschreibung, sich nicht in die Tagesarbeit der Regierung einmischen darf (=er kann – ja darf – keine Weisungen an Minister erteilen).
Das bedeutet, dass ein Ö- Minister – wie geschrieben – sein eigener Kanzler ist.
Vom Bundespräsidenten darf er keine Weisungen erhalten (ist dem Bundespräsidenten verboten), und vom Kanzler kann er keine Weisungen erhalten (der darf nur koordinieren, nicht befehlen bzw. Weisungen erteilen).
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+> Österreichs Regierung: Kaiser- Struktur OHNE Kaiser= jeder Minister rechtlich umfassend selbst verantwortlich
Diese rechtliche Eigenständigkeit der Ministerien bedingt aber auch, dass Bundespräsident und Kanzler für nichts verantwortlich sind – und jeder Bundesminister für sich und seine Entscheidungen alleinig voll verantwortlich ist (was rechtlich durchaus „heftig“ werden kann).
Als Verfassungsministerin hat Edtstadler ihre eigene Minister-in-Verantwortung= darauf zu achten, dass im Rahmen der Regierungs- Geschäfte weder die Verfassung, noch die Neutralität (=sie ist im Verfassungs- Rang und damit auch Verfassung) verletzt werden.
Mal angenommen, im Ministerrat würde eine die Verfassung oder Neutralität gefährdende oder brechende Entscheidung zur Abstimmung vorgelegt.
Wenn das so wäre (und so war das die letzten Jahre ständig – und nicht nur vorgelegt, man hat das auch beschlossen), dann müsste die Verfassungs- Ministerin (Edtstadler) im Rahmen der Sitzung, vor Abstimmung / Beschlussfassung, ihre Kolleg-innen vor diesem Verfassungs- oder Neutralitätsbruch warnen, und selbst (natürlich) mit NEIN zur entsprechenden Ministerrats- Entscheidung stimmen.
Macht die Verfassungs- Ministerin das nicht, so macht sie sich rechtlich (mutmaßlich) strafbar, und zwar im Rahmen ihrer Ministerium- Verantwortung, UND dahingehend, dass sie ihre Minister-Kolleg-innen nicht korrekt über den gegebenen Verfassungs- und/oder Neutralitäts- Bruch informierte (die Kolleg-innen können sagen: „Hätte die Verfassungs-Ministerin (=Edtstadler) uns gewarnt, wir hätten das nie in unseren Ministerien gemacht (Verfassungs- / Neutralitäts- Brüche in Außen- und Verteidigungs- Ministerium, etc.), bzw. hätten nie zugestimmt, gewisse Maßnahmen im Ministerrat zu beschließen.“
Weitergehen: Bundeskanzler und Bundespräsident sind nur sekundär verantwortlich, bzw. OHNE jede Verantwortung – sic! – und der Kanzler kann sich auch auf die Ministerin rausreden (er ist nur Koordinierungs- Organ – und hätte anders koordiniert, hätte er gewusst, welche rechtlichen Auswirkungen sein tun hat= er hat es nicht gewusst, weil ihn die Verfassungs- Ministerin darüber nicht informierte sic!).