Mo. Dez 23rd, 2024

Das Dokument verbietet insbesondere Transaktionen und die Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber ausländischen natürlichen und juristischen Personen, die restriktiven Vergeltungsmaßnahmen unterliegen

MOSKAU, 3. Mai. /Der russische Präsident Wladimir Putin unterzeichnete am Dienstag ein Dekret über die Anwendung von wirtschaftlichen Vergeltungsmaßnahmen aufgrund unfreundlicher Handlungen einiger ausländischer Staaten und internationaler Organisationen. Das entsprechende Dokument wurde auf dem offiziellen Portal für Rechtsinformationen veröffentlicht.

Das Dekret führt solche Maßnahmen ein, um die nationalen Interessen des Landes zu schützen, da die USA und andere Länder und internationale Organisationen unfreundliche Handlungen begehen, die im Widerspruch zum Völkerrecht stehen und „auf eine rechtswidrige Einschränkung oder Entziehung der Eigentumsrechte der Russischen Föderation, russischer Bürger und russischer juristischer Personen abzielen“.

Regierungsbehörden aller Ebenen sowie Unternehmen und Einzelpersonen wurden angewiesen, davon auszugehen, dass für bestimmte juristische und natürliche Personen sowie Unternehmen, die ihrer Kontrolle unterliegen, ab dem Tag des Inkrafttretens des Dekrets besondere wirtschaftliche Maßnahmen gelten. Das Dekret tritt mit seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft. Sie bleibt in Kraft, bis die besonderen wirtschaftlichen Maßnahmen aufgehoben werden.

Neue Maßnahmen
Dem Dokument zufolge dürfen staatliche Behörden aller Ebenen sowie Organisationen und Einzelpersonen, die der Rechtsprechung der Russischen Föderation unterliegen, keine Geschäfte, einschließlich Außenhandelsverträgen, mit juristischen und natürlichen Personen und Unternehmen unter ihrer Kontrolle abschließen, für die besondere wirtschaftliche Maßnahmen gelten. Verboten ist auch die Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber sanktionierten Personen im Zusammenhang mit Geschäften, einschließlich des Abschlusses von Außenhandelsverträgen, sofern diese Verpflichtungen nicht vollständig erfüllt wurden oder nicht erfüllt sind.

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Erlass Nr. 252 des Präsidenten der Russischen Föderation vom 3. Mai 2022 über die Anwendung wirtschaftlicher Vergeltungsmaßnahmen im Zusammenhang mit unfreundlichen Handlungen bestimmter ausländischer Staaten und internationaler Organisationen

Über die Anwendung wirtschaftlicher Vergeltungsmaßnahmen im Zusammenhang mit unfreundlichen Handlungen einiger ausländischer Staaten und internationaler Organisationen

Angesichts der unfreundlichen und völkerrechtswidrigen Handlungen der Vereinigten Staaten von Amerika und der mit ihnen verbundenen ausländischen Staaten und internationalen Organisationen, die darauf abzielen, der Russischen Föderation, den Bürgern der Russischen Föderation und den russischen juristischen Personen ihre Eigentumsrechte rechtswidrig zu entziehen und (oder) ihr Recht auf Eigentum einzuschränken, erlasse ich zum Schutz der nationalen Interessen der Russischen Föderation und in Übereinstimmung mit dem Föderalen Gesetz № 281-FZ „Über besondere wirtschaftliche Maßnahmen und Zwangsmaßnahmen“ vom 30. Dezember 2006

  1. Die föderalen Organe der Staatsgewalt, die Organe der Staatsgewalt der Subjekte der Rußländischen Föderation, andere staatliche Organe, Organe der örtlichen Selbstverwaltung, Organisationen und Einzelpersonen, die der Rechtsprechung der Rußländischen Föderation unterliegen, wenden in ihrer Tätigkeit ab Inkrafttreten dieses Erlasses auf bestimmte juristische Personen, Einzelpersonen und Organisationen, die ihrer Kontrolle unterliegen, besondere wirtschaftliche Maßnahmen an.
  2. für die Anwendung der folgenden wirtschaftlichen Sondermaßnahmen zu sorgen:

(a) Verbot für föderale Behörden, Behörden der Subjekte der Russischen Föderation, andere Behörden, örtliche Behörden, Organisationen und natürliche Personen, die der Rechtsprechung der Russischen Föderation unterliegen

Transaktionen (einschließlich des Abschlusses von Außenhandelsverträgen) mit juristischen Personen, natürlichen Personen und Organisationen durchzuführen, die unter ihrer Kontrolle stehen und für die besondere wirtschaftliche Maßnahmen gelten (im Folgenden „sanktionierte Personen“ genannt)

gegenüber den sanktionierten Personen Verpflichtungen aus abgeschlossenen Geschäften (einschließlich abgeschlossener Außenhandelsverträge) zu erfüllen, wenn diese Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig erfüllt werden

Finanztransaktionen durchzuführen, für die die Begünstigten sanktionierte Personen sind;

b) ein Verbot der Ausfuhr außerhalb des Hoheitsgebiets der Russischen Föderation von Erzeugnissen und (oder) Rohstoffen, deren Herstellung und (oder) Gewinnung auf dem Hoheitsgebiet der Russischen Föderation erfolgt, sofern diese Erzeugnisse und (oder) Rohstoffe zugunsten von sanktionierten Personen und (oder) sanktionierten Personen zugunsten anderer Personen geliefert werden.

  1. dem Finanzministerium der Russischen Föderation das Recht einzuräumen, offizielle Erklärungen zur Anwendung dieses Erlasses abzugeben, mit Ausnahme von Absatz 2 Buchstabe a Unterabsatz 4 dieses Erlasses.
  2. der Zentralbank der Russischen Föderation das Recht einzuräumen, offizielle Erklärungen zur Anwendung von Absatz 2 Buchstabe a dieses Erlasses abzugeben.
  3. Die Regierung der Russischen Föderation wird innerhalb von 10 Tagen:

a) die Liste der sanktionierten Personen zu genehmigen;

b) zusätzliche Kriterien für die Einstufung von Geschäften als Geschäfte, deren Ausführung und Erfüllung gemäß Absatz 2 Buchstabe a dieses Dekrets verboten sind, festlegen.

  1. Dieses Dekret tritt am Tag seiner amtlichen Veröffentlichung in Kraft und bleibt bis zur Aufhebung der durch dieses Dekret eingeführten wirtschaftlichen Sondermaßnahmen in Kraft.

Präsident der Russischen Föderation V. Putin

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