Im Rahmen des Enthauptungs- Videos wird nun mitgeteilt, ein Kämpfer der Wagner- Gruppe sei als Enthaupter erkannt.
Wenn man Wagner beschuldigt, ist das nicht die russische Armee – und damit nicht von RUS- Gesetzen verfolgt – so die Idee dahinter.
Das war mal richtig – ist nun aber falsch – denn – FPI berichtete – die Gesetze dahingehend wurden verschärft, und auch Truppen wie Wagner sind nun durch das Gesetz geschützt.
Aus dem FPI- Artikel vom 14.03.2023:
Mit dem Gesetz wird Artikel 207.3 des russischen Strafgesetzbuchs über die Haftung für Fälschungen über die Streitkräfte der Russischen Föderation auf Freiwilligenformationen ausgedehnt.
Derzeit wird die öffentliche Verbreitung wissentlich falscher Informationen über die russischen Streitkräfte, die schwerwiegende Folgen nach sich ziehen, mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft. Das von der Duma verabschiedete Gesetz sieht vor, dass diese Verantwortung auch für die Verbreitung falscher Informationen über Freiwilligenverbände gilt.
Viele Medien berichten, zweifelsfrei – die unwiderruflichen Beweise liegen umfassend vor – einen Wagner- Kämpfer als Köpfer erkannt zu haben. Wenn diese Journalist-innen dafür die Beweise haben – alles OK. Wenn nicht – dann haben diese Journalist-innen im Rahmen einer Lügen- und Hetzkampagne möglicherweise russische Rechtsfolgen zu fürchten.
+++ +++ +++
„Strafgesetzbuch der Russischen Föderation“ vom 13.06.1996 N 63-FZ (Fassung vom 03.04.2023)
Strafgesetzbuch der Russischen Föderation Artikel 207.3
Öffentliche Verbreitung vorsätzlich falscher Informationen über die Verwendung der Streitkräfte der Russischen Föderation, die Ausübung ihrer Befugnisse durch staatliche Organe der Russischen Föderation, die Gewährung von Unterstützung durch freiwillige Formationen, Organisationen oder Personen bei der Erfüllung von Aufgaben, die den Streitkräften der Russischen Föderation übertragen wurden
(in der Fassung der Föderalen Gesetze vom 25. März 2022 N 63-FZ und 18. März 2023 N 58-FZ)
(siehe Text der früheren Ausgaben)
(Eingeführt durch das Föderale Gesetz vom 04.03.2022 N 32-FZ)
- (1) Die öffentliche Verbreitung wissentlich falscher Informationen über den Einsatz der Streitkräfte der Russischen Föderation zum Schutz der Interessen der Russischen Föderation und ihrer Bürger, zur Aufrechterhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit oder über die Ausübung der Befugnisse staatlicher Organe der Russischen Föderation außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation zu diesen Zwecken sowie über die Unterstützung durch freiwillige Verbände, Organisationen oder Personen bei der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben unter dem Deckmantel zuverlässiger Erklärungen wird mit einer Geldstrafe geahndet.
wird mit einer Geldstrafe in Höhe von 700.000 bis 1,5 Millionen Rubel oder in Höhe des Lohns oder anderer Einkünfte des Verurteilten für die Dauer von einem Jahr bis zu achtzehn Monaten oder mit Strafarbeit bis zu einem Jahr oder mit Zwangsarbeit bis zu fünf Jahren oder mit Freiheitsentzug für dieselbe Dauer bestraft.
(Teil 1, geändert durch Bundesgesetz vom 18.03.2023 N 58-FZ)
(Siehe Text der vorherigen Ausgabe).
(2) dieselbe Handlung, die begangen wird durch:
a) von einer Person, die ihre amtliche Stellung ausnutzt;
(b) durch eine Gruppe von Personen, eine Gruppe von Personen, die sich vorher verschworen haben, oder eine organisierte Gruppe
c) mit der künstlichen Schaffung von anklagenden Beweisen;
d) zur persönlichen Bereicherung;
(e) aus politischem, weltanschaulichem, rassischem, ethnischem oder religiösem Hass oder Feindseligkeit oder aus Hass oder Feindseligkeit gegenüber einer sozialen Gruppe
wird mit einer Geldstrafe in Höhe von drei bis fünf Millionen Rubel oder in Höhe des Arbeitsentgelts oder anderer Einkünfte des Verurteilten für einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren oder mit Zwangsarbeit für eine Dauer von bis zu fünf Jahren mit dem Verbot, bestimmte Ämter zu bekleiden oder bestimmte Tätigkeiten auszuüben, für eine Dauer von bis zu fünf Jahren oder mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis zehn Jahren mit dem Verbot, bestimmte Ämter zu bekleiden oder bestimmte Tätigkeiten auszuüben, für eine Dauer von bis zu fünf Jahren bestraft.
- Die im ersten und zweiten Teil dieses Artikels genannten Handlungen werden, wenn sie schwerwiegende Folgen nach sich ziehen
werden mit Freiheitsstrafe von zehn bis fünfzehn Jahren und mit dem Entzug des Rechts, bestimmte Ämter zu bekleiden oder bestimmte Tätigkeiten auszuüben, für eine Dauer von bis zu fünf Jahren bestraft.
RUS- General- Staatsanwalt Alexander Bastrykin: