Fr. Nov 22nd, 2024

Die EU-Länder haben sich auf eine Preisobergrenze für russisches Gas geeinigt, die bei 180 €/Megawattstunde liegen soll. Reuters

Wir, Deutschland und 7 weitere EU-Länder stimmten der Gaspreisobergrenze nicht ausdrücklich zu, schafften es aber nicht, die notwendige Minderheit zu bilden, um sie zu blockieren. Ungarisches Außenministerium
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WER waren diese 8 – Ungarn plus – wer noch?
Stimmenthaltung bei der Abstimmung durch Niederlande und Österreich.

FPI-Anmerkung: Russland hat klar angekündigt, dass es keine Länder beliefern wird, die eine Energie- Preis-Deckelung eingeführt haben.
Dies war eine EU- Entscheidung, und egal ob diese 8 Länder dagegen stimmten oder nicht – auch für die 8 Gegner- Länder gilt die EU- Entscheidung.

Nun sind 2 EU- Preis- Deckel in Kraft – jener für russische Öl, und jener für russisches Gas.
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Das einzige was die EU noch nicht kennt, ist die russische Antwort – und die kommt erst per Ende des Monats – NACH der Sitzung des Staatsrates am 22.12.2022.

Die EU macht Energie- Selbstmord – und zwar in vollem Bewusstsein der möglichen vollen Konsequenzen.

Alter Spruch:

WER nicht hören will, muss fühlen.

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Mit diesen Preis-Deckeln will die EU ja die Kampfkraft des Feindes (=Russland) schwächen. Naja:

[Befehl des Führers Adolf Hitler betreffend Zerstörungsmaßnahmen im Reichsgebiet
(“Nero-Befehl” bzw. Befehl “Verbrannte Erde”).

Vom 19. März 1945.]

Fernschreiben von + FRR MBKO 02037 20 / 3 2235 = M AUE = FRR 1 Skl = Gltd Skl Adm Qu = Chef MAR Wehr gKdos a) OKW/WFSt drahtet MIO Op / Qu 2 Nr 2711 / 45 gKdos, gez Winter, General u. stell Chef WFSt = FRR Führungsstab Nordküste = FRR Generalbevollmächtigter f d Reichsverwaltung Staatssekretär Dr Stuckart = FRR Reichsmin f Rüstung u Kriegsprod – Reichsmin Prof Speer = FRR Ob d M – 1 Skl = FRR Ob d L = FRR Ob d L – Luftwaffenführungsstab = KR Reichs-SS-Feldkdosstelle = KR Reichsf-SS – SS-F H A = KR Ob d E – Stab I = KR OKW/Chef F WI-Amt = KR OKW/Chef = KR Wehrmachttransportchef = KR Nachr WBfh Dänemark =

Der Führer hat am 19. 3. 1945 nachstehenden Befehl erlassen.
Betr.: Zerstörungsmaßnahmen im Reichsgebiet.

Der Kampf um die Existenz unseres Volkes zwingt auch innerhalb des Reichsgebietes zur Ausnutzung aller Mittel, die die Kampfkraft unseres Feindes schwächen und sein weiteres Vordringen behindern. Alle Möglichkeiten, der Schlagkraft des Feindes unmittelbar oder mittelbar den nachhaltigsten Schaden zuzufügen, müssen ausgenutzt werden. Es ist ein Irrtum zu glauben, nicht zerstörte oder nur kurzfristig gelähmte Verkehrs- Nachrichten- Industrie- und Versorgungsanlagen bei der Rückgewinnung verlorener Gebiete für eigene Zwecke wieder in Betrieb nehmen zu können. Der Feind wird bei seinem Rückzug uns nur eine verbrannte Erde zurücklassen und jede Rücksichtnahme auf die Bevölkerung fallen lassen. Ich befehle daher:

1) Alle militärischen Verkehrs-, Nachrichten-, Industrie- und Versorgungsanlagen sowie Sachwerte innerhalb des Reichsgebietes, die sich der Feind zur Fortsetzung seines Kampfes irgendwie sofort oder in absehbarer Zeit nutzbar machen kann, sind zu zerstören.

2) Verantwortlich für die Durchführung dieser Zerstörungen sind:
Die militärischen Kommandobehörden für alle militärischen Objekte einschließlich der Verkehrs- und Nachrichtenanlagen, die Gauleiter und Reichsverteidigungskommissare für alle Industrie- und Versorgungsanlagen sowie sonstige Sachwerte. Den Gauleitern und Reichsverteidigungskommissaren ist bei der Durchführung ihrer Aufgabe durch die Truppe die notwendige Hilfe zu leisten.

3) Dieser Befehl ist schnellstens allen Truppenführern bekanntzugeben, entgegenstehende Weisungen sind ungültig.

gez. Adolf Hitler.

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