Do. Dez 26th, 2024

Die deutsche ARD berichtet:

Der französische Präsident Macron hatte seit 2020 mehrfach den EU-Staaten angeboten, über eine „nukleare Option“ für die EU ins Gespräch zu kommen. „Ich weiß, das ist für Deutschland keine einfache Diskussion, aber wir müssen nüchtern darüber sprechen“, sagte Macron 2020 auf der Münchner Sicherheitskonferenz. Anfang 2022 erneuerte Frankreich das Dialog-Angebot. Die Bundesregierung hat darauf aber offenbar nie konkret reagiert.

Das bedeutet, dass Macron anregt, den Atomwaffen- Sperrvertrag zu brechen – indem die Weiterverbreitung von Atomwaffen – im Rahmen der EU – umgesetzt wird.

Der Atomwaffen- Sperrvertrag hat u. a. diesen Passus (FPI empfiehlt / den ganzen Vertrags- Text lesen – SEHR informativ):

ARTICLE I
Each nuclear-weapon State Party to th e Treaty undertakes not to transfer to any recipient
whatsoever nuclear weapons or other nuclear explosive devices or control over such weapons or
explosive devices directly, or indirectly; and not in any way to assist, encourage, or induce any
non-nuclear-weapon State to manufacture or otherwise acquire nuclear weapons or other
nuclear explosive devices, or control over such weapons or explosive devices.
ARTICLE II
Each non -nuclear-weapon State Party to the Treaty undertakes not to receive the tran sfer
from any transferor whatsoever of nuclear weapons or other nuclear explosive devices or of
control over such weapons or explosive devices directly, or indirectly; not to manufacture or
otherwise acquire nuclear weapons or other nuclear explosive devic es; and not to seek or
receive any assistance in the manufacture of nuclear weapons or other nuclear explosive
devices.

Beachten Sie – die Lagerung von Atomwaffen in Deutschland durch die USA fällt NICHT unter den Vertrag – DENN – die USA lagern ihre Atomwaffen in ihrer Besatzungs- Zone in Deutschland – und damit de Facto und de Jure auf ihrem Hoheits- Gebiet.

Sonderfall Deutschland: Wenn alliierte Behörden die deutschen Behörden anweisen, Atomwaffen zu beschaffen und zu verwenden, dann ist das KEINE Weiterverbreitung im herkömmlichen Sinne, denn die Deutschen haben im Rahmen des Besatzungs- Status allen Alliierten Befehlen zu gehorchen.
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De Jure sind die Deutschen keine eigene Rechtspersönlichkeit, sondern nur juristischer Zustand im Rahmen des Besatzungsrechts – und die Besatzungsmächte tragen die rechtliche Hoheit und Verfügungs- Gewalt, und daraus sich ergebend die rechtliche Verantwortung – sic!

In diesem Zusammenhang geht es auch um die Verfügungs- Gewalt. Die USA lagern ihre Atomwaffen in 2 Euro- Ländern (siehe Grafik), und in ihrer deutschen Besatzungszone, wobei die USA die Verfügungsgewalt über die Atomwaffen haben / also keine Weitergabe erfolgt.
Anmerkung: Die Lagerorte sind gleich geblieben – seit 2008 – und die Anzahl der Sprengköpfe ist sowieso geheim – es sind immer nur Schätzungen, die angegeben werden (also sind die Zahlen von damals genauso Nebel- Nummern wie eventuelle Zahlen von heute).


Frankreich kann auch – in Deutschland / in seiner Besatzungszone – Atomwaffen lagern (ist ja französisches Hoheitsgebiet).

Sollten jedoch französische Atomwaffen von Frankreich geliefert werden, und / oder von französischen Firmen für Italien, Spanien, oder sonst einen EU- Staat produziert werden, also in nicht- französische Verfügungs- Gewalt übergehen, so ist das ein Bruch des Atomwaffen- Sperr- Vertrages – sic!

Diese aktuelle EU- Diskussion wird weltweit mit maximierter Aufmerksamkeit verfolgt.
Russland hört genau zu – und ebenso genau hören China und Indien hin. Bei den RIC- Staaten (RIC= RussiaIndiaChina) schrillen aktuell sämtliche Alarmglocken in höchsten Tönen – sic!

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