Man beachte, dass alle Waffenlieferungen gemacht werden, weil den Mitgliedern erzählt wird, Russland sei Aggressor (und zwar durch die UN- Resolutionen fixiert) – und deshalb agiere man im Rahmen von UN-Charta Artikel 2 Absatz 5 – und somit würde keine Kriegsbeteiligung aktiv werden.
Y
Das wäre völlig richtig – wenn es nicht falsch wäre.
Die UN- Resolutionen der Vollversammlung sind eine Meinungs- Äußerung ABER nicht bindend / und haben keine rechtliche Wirkung.
Die Feststellung, ob es eine Aggression gab – und wer Aggressor ist – darf nur der UN- Sicherheitsrat machen (Chapter 7 – Kompetenzen).
Wer also Waffen oder sonstiges für den Krieg verwendbares Gerät (Helme, kugelsichere Westen, etc. / oder auch Transporte für den Krieg durch sein Land genehmigt) in die Ukraine liefert, ist Kombattant – so legt es das Kriegs- Völker- Recht fest – und so ist es auch.
Achtung – G7-rules-based-world-order-Beschluss:
Viele Verfassungsrechtler vertreten die Ansicht, dass durch einen G7-rules-based-world-order-Beschluss diese Chapter-7 Berechtigungen neutralisiert / ausgehebelt werden könnten.
Diese Meinung ist in US/G7/EU weit verbreitet – ABER – nur im Westen.
Y
Der Rest der Welt – wie auch Indien und China – sieht Chapter 7 vollinhaltlich in Kraft.