Do. Nov 21st, 2024

Der vorliegende Artikel ist, wie manche FPI- Artikel in einer Überlänge, weil das vorliegende Thema diese Überlänge verlangt.
Weitergehend werden hier Fakten und Österreich-Justiz-Gegebenheiten dargestellt, die vermutlich bei manchen Leser-innen einen “das kann es doch nicht geben”- Reflex auslösen. Diesen Leser-innen sei gesagt, alles was sie hier lesen, bzw. in nachfolgenden Artikeln lesen werden, ist gegebene Tatsache im Rahmen des Ö-Justiz-und Polizei-Systems.
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A.: Vorab- Rahmeninfos zu GSZ/VUZ / Notwendigkeit der GSZ/VUZ nicht gegeben (Polizei-Kontakt-Beamtinnen)
B.: Grobe Funkionsweise des GSZ/VUZ- Systems
C.: Ansprechpersonen von Universitäten und Polizei (die Ansprech- Personen wissen um diese Veröffentlichung)
D.: Führung der Staats-Camorrah: Das GSZ/VUZ als unbestrittenes Leit- Organ
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An Leser-innen allgemein:

FPI ist bewusst, dass mit diesem einen Artikel, die GSZ/VUZ- Terror- Vernichtungs- und Mord- Struktur nicht erklärt werden kann. Dies ist der erste Artikel einer Artikel- Serie über die Thematik. Dieser erste Artikel soll ein grober Übersichts- Artikel sein, um in das Thema einzusteigen.
Das sind nicht nur Artikel für Fach- Publikum, das Jus studiert hat. Die dargestellten Mechanismen sind für jeden verständlich, der einigermaßen logisch denkt (der gute alte Hausverstand). Ziel ist es die Ö- Bevölkerung aber auch ausländische Gäste (oder welche die sich in Ö niederlassen wollen) umfassend zu warnen.

FPI ist damit völlig im Rahmen geltender Gesetze, ja in Verpflichtung der Erfüllung der Gesetze:

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/286

Warum informiert FPI erst jetzt – und nicht schon früher?
Es hat seine Zeit gedauert, das GSZ/VUZ-System in all seinen Terror- Vernichtungs- und Mord- Mechanismen zu erkennen.
Nun ist das System erkannt, und FPI kommt seiner gesetzlichen Informationspflicht nach.

FPI überzeichnet NICHT. FPI ist sich auch der Rechtsfolgen bezüglich Falschaussagen über das System bewusst. Es werden keine Falschaussagen gemacht, sondern nur Darstellungen der tatsächlichen Gegebenheiten gegeben, also hier veröffentlicht
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Die Ansprech- Personen wissen um diese Veröffentlichung:

Kurz nach der Veröffentlichung informierte FPI über die online-Stellung des Artikels:

Das Thema dieses Emails “GSZ/VUZ: Sind die damit befassten Anwält-innen wissend-vorsätzlich- zielgerichtete Betrüger-innen?” – wie in einem späteren Artikel aufgearbeitet und dargestellt.

Im Rahmen des Emails wurde auch darüber informiert, das umfassende Infos bezüglich der GSZ/VUZ in FPI veröffentlicht werden.
FPI bemüht sich, die Beteiligten jeweils vorab umfassend zu informieren.

Die hier vorliegende Email- Reihe wurde den betroffenen Justiz- und sonstigen Stellen zur Kenntnis gebracht (z. B. OLG= Ober-Landes-Gericht, Polizei, etc.).
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Einen Einspruch gegen die Veröffentlichung gab es keinen (man beachte, das Email datiert vom 14. September 2023).

FPI agiert also nicht „neben den Rechts- Strukturen“ (und hofft, dass diese Artikel nicht entdeckt werden), sondern in „voller Information an die Rechts- Strukturen“, wobei die Email- Sendung von Artikel- Links Teil dieser Info- Kampagne ist.
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Unter den Leser-innen sind möglicherweise Rechts- Anwälte aus Deutschland und der Schweiz, die der Verfasser dieses Artikels bittet, diesen Artikel im Rahmen ihrer Rechts- Kenntnisse zu bewerten.
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An Anwält-innen aus Österreich: Ihr kennt das doch alles, also nichts Neues.

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Die Verwendung des Wortes „mutmaßlich“ im Text:
Bis heute gab es weder eine Anklage, noch ein Urteil bezüglich der (mutmaßlichen) Verbrechen der hier dargestellten Staats- Camorrah, weshalb aus rechtlichen Gründen, das Wort mutmaßlich verwendet wird (oftmals verwendet wird).
Man beachte: Dieses (mutmaßliche) Terror-Vernichtungs- und Mord- System, läuft seit 1996, also seit 27 Jahren.
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Es kann sein, dass Sie diesen Artikel unter der addy nicht mehr finden, weil er „abgeschossen“ wurde. Wenn dem so ist, gehen Sie einfach auf fpi.com, dort in die Kategorie „A-bj-JUSTIZ 3. Reich +Aktueller Alltag“ und dort finden Sie den Artikel wieder.
FPI wird alle Artikel, so sie „abgeschossen“ werden, wieder in das System einstellen.

Es gibt viele Deutsche und Schweizer, die ihr Rechts- System als „schlecht“ ansehen.
S. g. Deutsche und Schweizer, wenn ihr gelesen habt, was in Österreich seit 1996, also seit 27 Jahren, als Standard abgewickelt wird, werdet ihr erkennen, dass eure Justiz- Systeme eigentlich noch ganz OK sind – sic!
Ich glaube sehr wohl, dass das deutsche und schweizer Rechts- System einigen „Dynamisierungen“ unterliegt, aber glauben sie mir, so schlimm, wie hier in Österreich ist es bei euch niemals. Das hier aktive Terror- Vernichtungs- und Mord- System hat sich seit 1996 – also seit 27 Jahren – perfektioniert.
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Ihr Deutschen und Schweizer solltet erkennen, dass eure Justiz- Systeme, verglichen mit Österreich, immer noch in relativ gutem Zustand sind. Nicht perfekt, stellenweise dynamisiert, mit doch auch heftigen Schlaglöchern, ABER, ihr habt kein Terror- Vernichtungs- und Mord- System, vom Typ GSZ/VUZ wie es in Österreich installiert ist.
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An deutsche und schweizer Leser-innen in juristischen Berufen, die mitlesen, aber nicht unbedingt die Polit- Ausrichtung von FPI teilen: Seien sie vorsichtig

Ich heuchle ihnen nicht vor, dass sie mir unbedingt am Herzen liegen (das ist nicht der Fall, wie sie umfassend durch FPI- Artikel ersehen konnten), aber ich bin ein strenger Vertreter der Überzeugung, dass es jene erwischen sollte, die schuldig sind, und nicht jene nicht-Österreicher, die sich aus Un- Wissenheit oder Un- Vorsicht mit Ö- Kontakten zu weit vorgewagt haben, und dann in irgendwelchen Problemzonen mit drinhängen.
Denken sie das selbst durch, und vielleicht erkennen sie dann auch, dass umfassende Vorsicht und Distanz bei Kontakten zu Ö- Stellen, und zwar maximale Distanz, die beste Absicherung dahingehend ist.

Es geht ums Geld, immer ums Geld.
Es gibt viele wohlhabende Deutsche, die ihren Alters- Ruhesitz, oder auch ihr ständiges Urlaubs- Domizil in Österreich haben. KEINE gute Idee, bei der GSZ/VUZ-(un-) Rechtslage.
Aber, diese wohlhabenden Kunden sind doch gut vernetzt? Denen passiert doch nichts – oder? <<< Eine optimistische Sichtweise, nach dem Motto „no risk, no fun“.
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Wäre ich in der Wohnsitz- Beratung für vermögende Kunden aktiv, ich persönlich würde Frankreich, Spanien, Italien empfehlen, KEINESFALLS Österreich.
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Aber Italien hat doch die Mafia, die Camorrah? Glauben sie mir, gegen die Ö- Justiz + Co- Staats- Camorrah ist die Italien- Camorrah, ein müder Amateur- Verein – sic! Sie die sie mitlesen, werden dies im Rahmen der noch folgenden Artikel, die in nächster Zeit in FPI kommen werden, sehr klar erkennen können.
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FPI hat – wie bekannt – seit seinem Bestehen, zahlreiche Rechts- Expertisen im Rahmen des Völkerrechtes dargebracht, und ist auch im Rahmen von Verfassungs- und Strafrecht immer wieder aktiv geworden. FPI hat Expertise, und nutzt diese.
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Manchen Leser-innen mögen manche Aussagen als überzogen vorkommen, als überzeichnet, als „das kann es doch nicht geben“. FPI hat sehr sorgfältig die entsprechenden dargestellten IST- Zustände recherchiert, und daraus – bezogen auf Verfassung und Strafrecht – Schlüsse gezogen.
FPI bewegt sich NICHT im Rahmen von Überzeichnungen, sondern strikt im Rahmen der realen Gegebenheiten und der gesetzlichen Fakten, bzw. der Schlüsse daraus.

A.: Vorab- Rahmeninfos zu GSZ/VUZ / Notwendigkeit der GSZ/VUZ nicht gegeben (Polizei-Kontakt-Beamtinnen)

Man beachte: In Österreich ist der/die Staatsanwält*in AUCH gleichzeitig Untersuchtungs- Richter-in.

+> Wobei – eine gewisse Einschränkung bezüglich Richter-innen: Richter- in in der schwächeren Position: Eine Staatsanwält-in (StaA) kann eine Richter-in anklagen, ein Richter-in kann das mit einem StaA nicht machen. Weitergehend auch der Umstand, dass der StaA in Personal- Union auch Untersuchungsrichter ist, und somit alle Ermittlungs- Macht (und somit Beweis-Verwaltungs-Zustände) in einer Person vereint sind.
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FPI- Anmerkung: EMRK= Europäische Menschen-Rechts-Konvention, in Österreich seit 1964 im Verfassungsrang.
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Zentral-Punkte des GSZ/VUZ- System bezüglich der Abwicklung von Terror- Vernichtungs- und Mord- Fällen

Wichtig ist die Täter-Opfer-Umkehr: Die Täter (Verleumder-innen die beim GSZ/VUZ vorstellig werden) werden zu Opfern (oder Justiz-Gerechtigkeits-Personen), und die Ziel- Personen (die die Verleumder-innen als Vernichtungs- Ziele ausersehen haben), die die wahren Opfer sind, werden als Täter stigmatisiert.
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Dazu kommt eine völlige Straffreiheit (gleich welche Verbrechen von diesen Verleumder-innen begangen wurden – ALLE Verbrechen dieser Aktivist-innen sind straffrei – ALLE), für die Verleumder-innen, bzw. auch für die GSZ/VUZ- Profi- Verleumder-innen, die de facto die Verleumdung als staatlich bezahlten Beruf ausüben.
Stellt sich die Frage: Wie pathologisch-psychopathisch-sadistisch muss man sein, wenn man über Jahre, vorsätzlich-wissentlich, unschuldige quält? Sind diese GSZ/VUZ- Mitarbeiter-innen nicht krankhafte Psychopathinnen, die ihre Geisteskrankheit, staatlich bezahlt, an Unschuldigen ausleben dürfen?

Weitergehend – man bedenke: Es ist völlig klar, warum Un- Schuldige gefährlicher sind als Schuldige.
+> Wenn das GSZ im Rahmen seiner Aktivitäten gegen Schuldige tätig wird, wird dem Vorgehen (das de jure aber trotzdem restlos ungesetzlich ist), zumindest eine gewisse moralische Rechtfertigung gegeben.
ABER:
+> Wenn das GSZ im Rahmen seiner Aktivitäten gegen Un- Schuldige tätig wird, wird das Vorgehen (das de jure aber trotzdem restlos ungesetzlich ist), zum vorsätzlich vom Staat finanzierten Verbrechen (diese GSZ/Terror-Vernichtungs-und Mord- Zielperson wird als Täter bezeichnet, ist aber in Wahrheit das Verleumdungs- Opfer (konsequente Täter-Opfer-Umkehr).
Nicht nur keine moralische Rechtfertigung – es entsteht auch ein Gefahren- Herd:
Die unschuldige Person könnte die wahren Mechanismen der GSZ/VUZ und der dahinter stehenden Justiz- und Polizei- Systematik erkennen, und auch publik machen. Das würde das System offenbaren. Und genau das, darf nicht passieren.
Diese Unschuldigen sind der lebendige Beweis dafür, dass der Staat Verbrechen finanziert, und so weiter, und das bedeutet, die Unschuldigen müssen ruhig gestellt werden, und wenn sie sich nicht ruhig stellen lassen, dann macht man eine permanente Ruhigstellung.
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Die Basis-Funktion ist, dass Unis und Rechtsanwälte mitmachen. Und Rechtsanwälte machen mit dem Betrug an den Klienten maximal viel Geld, und verrechnen für dieses Verbrechen, nämlich den Betrug am Klienten (siehe weiterer Artikel dieser Reihe), auch noch ein Honorar.
Beachten Sie weiter: ALLE Anwät-innen kennen das GSZ/VUZ- System – ALLE – und decken durch ihr Schweigen das Staats- Camorrah Terror- Vernichtungs- und Mord- System (es sind ja Fachleute, die die Abläufe im Rahmen der Justiz- Struktur genau kennen).

Und Rechtsanwälte machen mit dem Betrug an den Klienten maximal viel Geld, und verrechnen für dieses Verbrechen, nämlich den Betrug, auch noch ein Honorar. Dafür dass er betrogen wird, muss der hilflos- ahnungslose Klient (seine Ahnungs- und Hilflosigkeit wird von Anwält-in ausgenutzt – StGB sieht das als Straf-Verschärfungs-Grund) auch noch zahlen – sic! (gibt es etwas wahnwitzig-verbrecherisch Irreres?).

Notwendigkeit der GSZ/VUZ nicht gegeben (Polizei-Kontakt-Beamtinnen)

Ja aber, mögen nun manche einwenden, es müssen doch Ansprechpartner-innen für Frauen da sein, damit sie ohne Angst sprechen und Vorwürfe darlegen können.
Stimmt, das muss sein, dazu braucht man aber keine GSZ/VUZ.
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Die Polizei kann speziell geschulte Kontakt- Beamt-innen (=Frauen) einsetzen, um derartige Gespräche abwickeln zu können.
WARUM macht die Polizei keine Kontakt- Beamt-innen?
Bei Polizist-innen wird der Geldfluss kontrolliert. Die Besoldung ist klar geregelt, und der Geldfluss des Staates transparent.
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Beim GSZ/VUZ ist das NICHT so. Hier gibt der Staat Geld, dass dann nicht transparent sondern „optimiert“ einer Verwendung zugeführt wird. Manche behaupten es gäbe Personen- und Parteien- Finanzierung, und so weiter.
Keiner weiß es wirklich, DENN, der Geldfluss im Rahmen des Grazer Gewaltschutzvereins ist alles andere als transparent.

B.: Grobe Funkionsweise des GSZ/VUZ- Systems

Österreich ist ein Land ohne jede Moral – also die führende Klasse – und ohne Demokratie (weil es keinen Rechtsstaat gibt).

Die Gewalt-Schutz-Zentren (GSZ) bezeichnen sich selbst als einmalig in der Welt – und sind es auch.
Die Gewalt-Schutz-Zentren sind als exakte Kopie der alten NAZI- Gestapo 1996 (BK Vranitzky, IM Löschnak, JM Foregger) entstanden. Ihre Zentrale ist der Gewaltschutz- Verein in der Grazer Glockengasse. Vereins- Managerin ist Frau Marina Sorgo.
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Die GSZ werden staatlich finanziert, sind gemäß § 25 Sicherheits- Polizeigesetz eine kriminalpolizeiliche Beratungsstelle, und damit de jure und de facto ein Teil der Kriminal- Polizei. Was man wissen sollte: Die Landes- Kriminal- Kommandanten weigern sich strikt, Dienstaufsicht über die GSZ zu führen.
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Die GSZ werden VOR einem Gerichtsurteil, ja sogar vor einem Verfahren tätig.
Wie wissen sie dabei, ob sie nun ein echtes Gewalt- Opfer oder eine Verleumderin vertreten?
Sie wissen es (noramlerweise) gar nicht – sie werden tätig, ohne (normalerweise) zu wissen für wen sie da aktiv werden.
Die GSZ unterstützen somit also auch Verleumdungen, und sind korrekt somit als GSZ/VUZ anzusprechen, GSZ-Gewalt-Schutz-Zentren / VUZ-Verleumdungs-Unterstützungs-Zentren.
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Ja aber, wenn die auch Verleumdungen unterstützen, dann unterstützen sie doch auch Straftaten, denn Verleumdungen sind doch Straftaten. Der Staat darf doch keine Straftaten finanzieren- oder?
Der Staat Österreich darf keine Straftaten finanzieren, ABER, tut es doch – sic!
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Die in Österreich aktive Staats- Camorrah besteht aus Justiz (hier Staats- Anwält-innen, Richter-innen, etc.), Polizei (hier grundsätzlich die Kriminal- Polizei), GSZ/VUZ (die de jure Teil der Kriminalpolizei sind), und den jeweiligen Rechts- Anwält-innen, die jene Klienten betrügen, die wegen eines GSZ/VUZ- begleiteten Falles bei ihnen vorsprechen.
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Bei den GSZ/VUZ handelt es sich – bezogen auf ihre Funktionsweise – um eine exakte Kopie der NAZI- GESTAPO.

Es gibt viele GSZ/VUZ in Österreich, FPI hat das GSZ/VUZ Salzburg als Beispiel genommen (es hat auch den später hier dargestellten Beispielfall abgewickelt – der Beispielfall ist als “Island-Lügen-Fall” bekannt).

Man beachte – das Bundeskanzleramt als Auftraggeber – sic! – in dessen Auftrag Verfassungsbruch und Anderes umgesetzt wird.

Bild: Hier stellt das GSZ/VUZ- Salzburg klar dar, dass es im Auftrag des Staates VOR einem Gerichtsurteil tätig wird.
Weitergehend wird nicht nur “im Auftrag” Prozessbegleitung gemacht, SONDERN, diese Prozess- Begleitungs- Person vom Justiz- Ministerium bezahlt – sic!
Die hier genannte Mag.a jur. Hale Dönmez ist die “Bearbeiterin” des hier im Text genannten “Island-Lügen-Falles”.
Zum Text:
Man beachte, vor dem Urteil weiß man noch gar nicht, ob überhaupt eine Straftat verübt wurde, trotzdem wird das GSZ/VUZ im Auftrag des Staates tätig – amtlich auch in der Strafprozess- Ordnung fixiert (siehe obig).
VOR einem URTEIL weiß man auch noch nicht, WER denn nun Opfer bzw. Täter ist. Vielleicht ist die beschuldigte Person unschuldig, und wird von Verleumder-innen falsch beschuldigt.
https://www.gewaltschutzsalzburg.at/index.php?lang=d&status=2

Ja aber, wenn sich herausstellt, dass der/die Beschuldigte unschuldig ist, müssten doch alle, Verleumder-innen, GSZ/VUZ- Personal, Staatsanwält-innen, etc. wegen Verleumdung bzw. Beihilfe zur Verleumdung angeklagt werden – oder?

Straffreiheit für Straf-Täter-innen, wenn sie im Auftrag des Staates diese Straftat begehen.
De jure gibt der Staat den Auftrag, eine (mögliche) Straftat zu begehen (z. B. Verleumdung), und gleichzeitig die Weisung, dass wenn die Straftat auftritt, alle Beteiligten straffrei (also ohne Anklage) zu halten sind
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Wie weiß man (rechtskräftig) – VOR einem URTEIL – wer Täter und Opfer ist? Sie wissen es nicht.
Was ist mit fairem Verfahren und Unschulds- Vermutung? Diese beiden Rechts- Grundsätze werden vorsätzlich gebrochen.

Aktuelle Leiterin (also leitende Terror- Vernichtungs- und Mord- Aktivistin des GSZ/VUZ- Salzburg ist diese Dame. Man beachte, sie ist JURISTIN – sic!
Umfassende Gesetzlosigkeit, dauernder Gesetzes- und Verfassungsbruch, sowie exzessiver psychopathischer Sadismus, prägen diese GSZ/VUZ- Leitungs- Person:

Für den Beispielfall (Island-Lügen-Fall) war GSZ/VUZ- Mitarbeiterin Hale Dönmez zuständig (damals war noch Frau Mader Leiterin des GSZ/VUZ- Salzburg). Dönmez ist zwischenzeitlich zur Stellvertretenden Leiterin des GSZ/VUZ- Salzburg aufgestiegen.

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Damit wird auch die EMRK und damit die Verfassung gebrochen – denn – faires Verfahren und Unschuldsvermutung wird mit obigen Staats- Aktivitäten verhindert (faires Verfahren) bzw. ausgeschaltet (Unschuldsvermutung).

Bild vorig: die EMRK in Österreich im Verfassungsrang
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000308

Und nicht nur das. Rechtsanwälte die ihrer Pflicht nicht nachkommen, die Klienten korrekt zu vertreten, bzw. ihre Klient-innen vor dem GSZ/VUZ- System zu warnen.

Müssten nicht die Anwält-innen, im Interesse ihrer Klient-innen, und in Umsetzung von § 9 der Rechtsanwaltsordnung, den Artikel 6 der EMRK (die in Österreich im Verfassungsrang ist) durchsetzen, und weitergehend damit den § 286 StGB erfüllen?
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„Ja schon“ werden nun manche Anwält-innen sagen, „aber das würde doch die totale Verfassungs- und Gesetzes- Bruch- Systematik des GSZ/VUZ- Systems offenlegen, und damit das System so offenlegen, dass es keine Aktivitäten des GSZ/VUZ- Systems im rechtlichen Rahmen mehr geben könnte – und das wäre fatal, denn, wir die Anwält-innen, verdienen mit diesem System viel Geld, sehr viel Geld.“

Der Klient, der Hilfesuchend bei Anwält-innen vorstellig wird, muss diese Anwält-in für deren Betrug, den sie am Klienten begehen (also am Honorarnoten- Bezahler), auch noch bezahlen (das ist nicht irre, das ist so pervers, dass es jedes Bewertungskriterium sprengt).

Bild oben: Die RAO (Rechts-Anwalts-Ordnung):
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001673

C.: Ansprechpersonen von Universitäten und Polizei

FPI- Anmerkung: EMRK= Europäische Menschen-Rechts-Konvention, in Österreich seit 1964 im Verfassungsrang.

Wie sie hier ersehen, wurden Frau Hofrat Pfeifer, Herr Prof. Rainer, und Herr Hofrat Furtner bereits vor 14 Tagen über eine bevorstehende Veröffentlichung informiert.
FPI ist hier völlig korrekt – zuerst Information, DANN Veröffentlichung.

Auskunfts- Stellen für das GSZ/VUZ- System:

Der Rektor der Universität Salzburg ist relativ neu, seit 2019 im Amt, und juristisch eher unbewandert. Er hat sich in den Ö- Uni- Betrieb aber schon eingewöhnt, und kennt natürlich auch die Spezialitäten des Ö- Rechts- Systems.
Jene Verfassungs- Brüche die von den nachfolgenden Universitäts- Aktivist-innen sehr positiv bewertet werden, sieht er als Deutscher mit Distanz, Verfassungsbruch ist für ihn unkorrekt, muss aber die Meinung seines Kollegiums hinnehmen, denn er hat nicht die Macht, sich gegen die Meinung seines Kollegiums durchzusetzen.

Professor Rainer, er ist Dekan der juridischen Fakultät an der Universität Salzburg, gilt in Österreich als einer der rechtlich besten „Gewaltschutzzentren“- Kenner, und als einer der engagiertesten Vermittler des rechtlichen Gewaltschutzzentren- Systems.
Sein intensiv- engagierter Kampf gegen die EMRK, hier besonders gegen EMRK- Artikel 6, gilt in österreichischen Rechtskreisen als vorbildhaft.
Er steht, wie alle Intellektuell-innen Österreichs, jederzeit gerne für Auskünfte zum Thema zur Verfügung – siehe Kontaktdaten.

Hofrätin Pfeifer hat eine klare Einstellung zu den GSZ/VUZ: „Das Gewaltschutzsystem stellt die höchste Form demokratisch-rechtsstaatlicher Prinzipien dar, und es ist für die Universität eine Ehre, die Funktionsprinzipien dieses Systems, an die Studierenden vermitteln zu dürfen. Gerade die Außerkraftsetzung des EMRK Artikel 6, durch die Mechanismen des Gewaltschutzsystems, ist vorbildhaft für die europäische und globale Rechts- Staats- Gestaltung. Jedwede Kritik am Gewaltschutzsystem, oder die Außerkraftsetzung des EMRK Artikel 6, ist ein Angriff auf den Rechtsstaat“ meinte Pfeifer gegenüber FPI (ein Gespräch im Rahmen einer Veranstaltung der Universität).
???
Eine Ö- Universitäts- Angestellte, eine hohe Beamtin (Hofrätin), findet die verfassungsbrechende außer Kraftsetzung einer Ö-Verfassungsbestimmung positiv, also den Verfassungsbruch positiv?
Ja, bedenken Sie, wir sind dahingehend in Österreich, dort sind völlig andere Wertungskriterien, bezüglich rechtsstaatlicher Abläufe, als in anderen Staaten der Welt.
Was in anderen Staaten strafbar wäre, ist in Österreich dahingehend tägliche Routine, und durchaus sehr Karriere-fördernd (Hofrätin ist ein hoher Titel in Österreich). Sie kann selbst befragt werden, steht für alle Fragen zum Themenbereich umfassend zur Verfügung, und erteilt gerne die benötigten Auskünfte – siehe obig ihre Kontakt- Daten.

Für Frau Dr.in Maier gilt das gleiche wie für Hofrätin Pfeifer.

Herr Furtner, auch Hofrat, wie Frau Pfeifer, zu den GSZ/VUZ: Die Gewaltschutzzentren sind rechtlich ein Teil der Kriminalpolizei (anerkannt als kriminalpolizeiliche Beratungsstelle gemäß § 25 Sicherheits- Polizei- Gesetz). Es ist die Kriminalpolizei die die Gewaltschutzzentren führt, bzw. dienstrechtlich beaufsichtigt (die Verfassungs-brüche, also die vorsätzlichen Verfassungs- Brüche im Rahmen des EMRK Artikel 6, werden also von der Kriminalpolizei abgewickelt bzw. werden unter Kripo- Aufsicht umgesetzt).
Man beachte hierzu: Die Anordnung zum Verfassungsbruch kommt von den Staats-Anwält-innen (davon in einem anderen Artikel mehr).

Es ist also die Kriminal- Polizei, die die Gesetze und Verfassung in dauernden Abwicklungen bricht? JA, auf Anordnung der jeweiligen Staatsanwaltschaft (die damit die ursächliche verfassungsbrechende Stelle ist – die Staats- Anwält-innen sind in Österreich gleichzeitig auch Untersuchungs- Richter-innen= Personal- Union von Staatsanwaltschaft und Untersuchungsgericht). Für diese (vorsätzlich- zielgerichteten) Verfassungsbrüche ist Herr Furtner umfassend aussagefähig, der dahingehend gerne Auskünfte erteilt.
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Herr Furtner vermittelt Sie gerne an Herrn Dr. jur. Keplinger, DER Anlaufstelle für die GSZ/VUZ in Österreich.
Dieser Dr. Keplinger ist vorsätzlicher Verfassungsbrecher, und gleichzeitig Chef der Rechtsabteilung der Landes-Polizei-Direktion Oberösterreich? JA, das ist Österreich. Verfassungsbruch (vor allem durch die Justiz) ist in Österreich eine von der Politik sehr positiv bewertete tägliche Routine (vor allem dann, wenn sie wie im vorliegenden Fall, gewissen Polit- Strukturen massig Geld bringt).

Keine Überzeichnung, das ist so – sic!

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D.: Führung der Staats-Camorrah: Das GSZ/VUZ als unbestrittenes Leit- Organ

Wissen ist Macht – wer das Wissen hat, hat die Macht – und das ist das GSZ/VUZ

Macht, in der Staats- Camorrah- Struktur, hat nur eine Organisation – GSZ/VUZ (und NEIN, nicht die Politik und auch nicht die Staatsanwaltschaften, NUR das GSZ/VUZ). Die einzig mächtige Person in diesem Email- Empfängerkreis ist Frau Sorgo. Sie weiß um alle Schweinereien – alle anderen Aktivist-innen der Staats-Camorrah sind erpressbar – ihr alle seid erpressbar – sic!

Ursprünglich meinte man, wenn man die juristischen Abläufe auf die Ebene der Ober- Staatsanwaltschaften begrenzt – jede Ober- Staats- Anwaltschaft ein eigener völlig abgeschlossener Regelkreis, dann wäre es möglich, die umgesetzten Straftaten im Rahmen der Staats- Camorrah regional zu halten.
Die Generalprokuratur ist dahingehend ja so eingestellt, dass sie sagt „so genau wollen wir es nicht wissen“.
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Die Idee war, damit das System völlig zu regionalisieren, und keine einheitliche Staats- Camorrah- Verbrechens- Statistik (alle Daten gesammelt) aufkommen zu lassen (und damit Stellen informieren, die nicht wissen wollen, was sie wissen sollen). Die Idee war gut, und hat im Rahmen der Justiz auch perfekt funktioniert.
Allerdings funktionierte sie nicht, in Bezug auf das GSZ/VUZ- Gesamtsystem. Was man nicht berücksichtige war der Umstand, dass die GSZ/VUZ bei solchen Verbrechen jeweils mitmachten bzw. mitmachen. Auch die GSZ/VUZ erstellen Datensätze der Fälle, sind zueinander zwar abgeschlossen (Salzburg erfährt kaum etwas von Linz), ABER nicht zur Zentrale. In der Zentrale des Grazer Gewaltschutzvereins laufen alle Infos zusammen. Die GSZ/VUZ- Zentrale weiß so ganz genau darüber Bescheid, welche Terror- Vernichtungs- und Mord- Aktivitäten jeweils abgewickelt wurden.
Y
Bizarr aber Realität: Die Übersicht hat nicht die Generalprokuratur, sondern die GSZ/VUZ- Zentrale in Graz.
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EPILOG

Zum Nachdenken – eine GSZ/VUZ- Vernichtungs- Zielperson erzählt:

Vor dem 2. Verhandlungstag = also in der Berufungs- Verhandlung / 1. Verhandlungstag war Ur- Verfahren – fand folgendes Gespräch statt:

„Sie werden Dich verurteilen, und ich rate Dir schon jetzt – gehe keinesfalls in Berufung“
„Was meinst Du“
„So wie Du agierst, wird diese Berufung zu einer Problemzone für Dich. Ich werde an Deinem Begräbnis teilnehmen“.
„So weit gehen die doch nicht!“

„Du wirst auf jeden Fall eines völlig natürlichen Todes sterben, die Gerichts- Pathologie/Forensik wird das bestätigen. Bedenke, Staats- Anwalts- Exekutionen sind die juristisch sichersten, denn, dem Gericht dem die Staatsanwaltschaften zugeordnet sind, die deine „permanente Ruhigstellung“ anordnen, also genehmigen, genau diesen Gerichten unterstehen auch die Gerichts- Pathologien, und die bestätigen was angeordnet ist – einen völlig natürlichen Tod, und dann wird man deinen Körper einäschern – es bleiben keine Beweise zurück. Das Arsen mit dem man dich vergiftet hat, oder was die auch immer nehmen werden, wird mit verbrennen.“

„Und wenn ich ein Messer im Rücken habe? – Dann bin ich doch sicher nicht eines unnatürlichen Todes gestorben“.
„Man hat Deine Lebensgefährtin die N. vor Gericht für verrückt und de jure unzurechnungsfähig erklärt, mit den Wahnwitz- Lügen die präsentiert wurden, und wird irgendwie das so drehen, das sie Dich im Rahmen eines Wahn- Anfalles getötet hat. Du wirst tot sein, und sie wird in einer psychiatrischen Anstalt verschwinden, weil man nicht zulassen kann, dass sie ausplaudert, was ihr über das GSZ/VUZ- System wisst. Es ist alles ganz einfach: Es ist Ursache, Wirkung und sich daraus ergebende Notwendigkeit – die dann eben abgewickelt wird.“

„So gesehen könnten sie auch N. ein Messer in den Rücken rammen lassen“.

„Stimmt, und es Dir in die Schuhe schieben“.

„Sie müssen ja Systemschutz machen. Denk mal, all das Jusitzpersonal, das über all die Jahre mitgemacht hat. Das System läuft seit 1996. Das GSZ- Personal. Und da nicht nur die Aktiven, denk auch an die Pensionist-innen. Wie viele Staats- Anwält-innen sitzen mit guter Pension nach vielen unentdeckten Morden zu Hause und genießen ihren Lebensabend. Nichts Neues, nach dem 2. Weltkrieg, für viele Nazis, war es auch genauso.
Wie Du erkennen kannst, ein perfektes System. Sie hatten Jahre Zeit es zu perfektionieren – und genau das haben sie auch gemacht.“

Nach etwas nachdenken kam ich zu der Erkenntnis: „Es ist logisch, und Du hast recht. Abwicklung von Notwendigkeiten.“.

Der betroffene Gesprächspartner kann nicht mehr befragt werden, er ist zwischenzeitlich eines völlig natürlichen Todes gestorben, und sein Körper wurde in einer Feuer- Bestattung, zu Asche verwandelt.
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GSZ/VUZ-Terror- Vernichtungs- Mord- System / dahingehend erforderlicher Systemschutz: Es geht um Notwendigkeit und Gewichtung = GSZ/VUZ-Systemschutz: Zehntausende Haupt- und Neben- Verbrecher-innen, im aktiven Dienst oder Rentner-innen, müssen geschützt werden

Das System läuft seit 1996, also seit mehr als 27 Jahren. Zehntausende Polizei, GSZ/VUZ sowie juristische (Anwälte, etc.) und Justiz- Schwerst- Verbrecher, ob aktuell aktiv oder schon in Rente, müssen geschützt werden. Also nicht nur aktuell aktives Personal, sondern auch jene, die schon in Rente sind.
Es geht auch nicht nur um die eigene Dienststelle, sondern um alle in Österreich im Rahmen des GSZ/VUZ- Terrors Aktivist-innen.
Da ist so ein Leben, das zur Vernichtung freigegeben wird, wirklich egal.
Es gibt kein Risiko:
Die gleiche Staats- Anwaltschaft / Ober- Staatsanwaltschaft (und damit auch die Ober- Untersuchungs- Richter-in), die die grundsätzliche GSZ/VUZ- Aktion gegen die Problemperson leitete, wird auch Exekution anordnen, führt auch die Untersuchungen im Todesfall (Staats-Anwältin= auch Untersuchungs- Richter-in). Natürlich wird die dem Gericht angegliederte Gerichts- Forensik genau jene Ergebnisse liefern, die angeordnet sind. Der ermordete Körper wird als natürlicher Todesfall deklariert, und danach verbrannt. Womit sich alle Beweise „in Rauch auflösen“ und „zu Asche werden“.
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Weitergehend – man bedenke: Es ist völlig klar, warum Un- Schuldige gefährlicher sind als Schuldige.
+> Wenn das GSZ im Rahmen seiner Aktivitäten gegen Schuldige tätig wird, wird dem Vorgehen (das de jure aber trotzdem restlos ungesetzlich ist), zumindest eine gewisse moralische Rechtfertigung gegeben.
ABER:
+> Wenn das GSZ im Rahmen seiner Aktivitäten gegen Un- Schuldige tätig wird, wird das Vorgehen (das de jure aber trotzdem restlos ungesetzlich ist), zum vorsätzlich vom Staat finanzierten Verbrechen (diese GSZ/Terror-Vernichtungs-und Mord- Zielperson wird als Täter bezeichnet, ist aber in Wahrheit das Verleumdungs- Opfer (konsequente Täter-Opfer-Umkehr).
Nicht nur keine moralische Rechtfertigung – es entsteht auch ein Gefahren- Herd:
Die unschuldige Person könnte die wahren Mechanismen der GSZ/VUZ und der dahinter stehenden Justiz- und Polizei- Systematik erkennen, und auch publik machen. Das würde das System offenbaren. Und genau das, darf nicht passieren.
Diese Unschuldigen sind der lebendige Beweis dafür, dass der Staat Verbrechen finanziert, und so weiter, und das bedeutet, die Unschuldigen müssen ruhig gestellt werden, und wenn sie sich nicht ruhig stellen lassen, dann macht man eine permanente Ruhigstellung.

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