Der deutsche Nachrichtensender n-tv berichtet:
https://www.n-tv.de/politik/Institut-sammelt-Bedingungen-fuer-AfD-Verbot-article24173076.html
Die Analyse:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Analyse_Studie/Analyse_Warum_die_AfD_verboten_werden_koennte.pdf
Auszug aus dem Artikel:
Das bürgerliche Lager von Ampel und Union steht dem Umfragen-Höhenflug der AfD ratlos gegenüber. Eine Studie des Instituts für Menschenrechte kommt zu dem Ergebnis, dass die Bedingungen für ein Parteiverbot erfüllt sind.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) sieht die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD als erfüllt an. In einer aktuellen Analyse des Instituts, das den gesetzlichen Auftrag zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen hat, heißt es, die Partei gehe “zur Durchsetzung ihrer rassistischen und rechtsextremen Ziele” aktiv und planvoll vor. Beispielsweise arbeite die AfD daran, “die Grenzen des Sagbaren und damit den Diskurs so zu verschieben, dass eine Gewöhnung an ihre rassistischen, national-völkischen Positionen – auch im öffentlichen und politischen Raum – erfolgt”. Insgesamt bemühe sich die Partei darum, die in Artikel 1 des Grundgesetzes verankerten Garantien zu beseitigen. Dort heißt es: “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.”
FPI empfiehlt den ganzen n-tv-Artikel zu lesen.