Mo. Sep 16th, 2024

FPI mit einer Ergänzung / Korrektur des vorherigen Gas- Artikels.

Putin verhängt Beschränkungen für Gazprom die DEA und OMV betreffen

Putin verbot Gazprom den Kauf von Gas aus dem Joint Venture mit Wintershall Dea zu einem höheren als dem regulierten Preis

Der russische Präsident Wladimir Putin hat Gazprom verboten, bis zum 1. Oktober 2023 Gas und Dienstleistungen von Joint Ventures (JVs) aus “unfreundlichen” Ländern – der österreichischen OMV und der deutschen Wintershall Dea – zu kaufen. Die Beschränkungen sind in dem Dekret “Über die Anwendung besonderer wirtschaftlicher Maßnahmen im Bereich der Erdgasversorgung aufgrund unfreundlicher Handlungen einiger ausländischer Staaten und internationaler Organisationen” festgelegt, das auf dem offiziellen Internetportal für Rechtsinformationen veröffentlicht wurde.

Die Beschränkungen betreffen Käufe zu einem höheren als dem von der Regierung festgelegten Preis. Es handelt sich um Zahlungen für Erdgas, Gaskondensat und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Förderung auf dem Feld Juschno-Russkoje und den Achimovskoje-Lagerstätten des Urengoi-Feldes. Der Höchstpreis für den Kauf von Gas und Gaskondensat aus diesen Feldern wird von der Regierung innerhalb von 10 Tagen festgelegt.

Dabei handelt es sich um Zahlungen für Gaslieferungen aus Abschnitten der Achimovsky-Lagerstätten des Öl- und Gaskondensatfeldes Urengoi und aus Abschnitten des Feldes Juschno-Russkoje. Es sei daran erinnert, dass der Betreiber des Öl-, Gas- und Kondensatfeldes Juschno-Russkoje Severneftegazprom ist, das sich im Besitz von Gazprom (40 % wirtschaftliche Beteiligung), Tochtergesellschaften der BASF AG (Wintershall Holding GmbH – 35 %) und der OMV AG (OMV Exploration & Production GmbH – 25 %) befindet.

Das Dekret sieht auch vor, dass Gazprom eine Reihe von Verpflichtungen zur Zahlung von Gas an Personen aus “unfreundlichen” Ländern nicht erfüllen wird, wenn der Preis den vom Kabinett festgelegten Preis übersteigt. Das Verbot gilt für Verpflichtungen, die nach dem 1. März 2022 fällig werden.

Bei einem Treffen mit Journalisten am 22. Dezember sagte der Präsident, Russland behalte sich das Recht vor, die Verpflichtung zur Erfüllung von Gasverträgen mit ausländischen Partnern zu prüfen.
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DEKRET DES PRÄSIDENTEN DER RUSSISCHEN FÖDERATION

über die Anwendung besonderer wirtschaftlicher Maßnahmen im Bereich der Erdgasversorgung im Zusammenhang mit den feindlichen Handlungen bestimmter ausländischer Staaten und internationaler Organisationen

Im Zusammenhang mit den unfreundlichen und völkerrechtswidrigen Handlungen der Vereinigten Staaten von Amerika und ausländischer Staaten und internationaler Organisationen, die sich ihnen anschließen, die darauf abzielen, restriktive Maßnahmen gegen Bürger der Russischen Föderation und russische juristische Personen zu verhängen, um die nationalen Interessen der Russischen Föderation zu schützen, und in Übereinstimmung mit den föderalen Gesetzen vom 30. Dezember 2006 Nr. 281-FZ “Über besondere wirtschaftliche Maßnahmen und Zwangsmaßnahmen”, vom 28. Dezember 2010 Nr. 390-FZ “Über die Sicherheit” und vom 4. Juni 2018 Nr. 127-FZ “”Über Maßnahmen zur Beeinflussung (Gegenmaßnahmen) von unfreundlichen Handlungen der Vereinigten Staaten von Amerika und anderer ausländischer Staaten” beschließe ich hiermit:

  1. Um das festzustellen, bis zum 1. Oktober 2023:

a) Die Erfüllung von Verpflichtungen durch die Public Joint Stock Company Gazprom und ihre verbundenen Unternehmen gegenüber ausländischen Personen, die mit ausländischen Staaten verbunden sind, die unfreundliche Handlungen gegenüber der Russischen Föderation, russischen juristischen und natürlichen Personen begehen (einschließlich, wenn diese ausländischen Personen Bürger dieser Staaten sind, der Ort ihrer Registrierung, der Ort, an dem sie ihre Geschäftstätigkeit ausüben, oder der Ort, an dem sie ihre Gewinne aus ihrer Tätigkeit erzielen, sind diese Staaten), ist verboten.

b) die Verpflichtungen nach Buchstabe a dieses Absatzes sind in Höhe der Beträge zu erfüllen, die die gemäß Buchstabe a Absätze 2 bis 4 dieses Absatzes festgelegten Preis- und Gebührenobergrenzen nicht überschreiten. Verpflichtungen, die über diese Beträge hinausgehen, gelten als auf der Grundlage dieses Erlasses erfüllt.

  1. Das durch dieses Dekret aufgestellte Verbot:

a) erstreckt sich unter anderem auf Verpflichtungen gegenüber russischen juristischen Personen, deren Aktien (einschließlich Vorzugsaktien), Anteile (Einlagen), die das genehmigte (Aktien-)Kapital bilden, im Eigentum der in Absatz 1 Buchstabe a dieses Erlasses genannten ausländischen Personen oder von diesen ausländischen Personen kontrollierten Personen stehen, unabhängig vom Ort ihrer Eintragung oder vom Ort ihrer vorzugsweisen Geschäftstätigkeit;

b) gilt für Verpflichtungen, die nach dem 1. März 2022 fällig werden;
c) gilt nicht für Verpflichtungen aus Geschäften, die auf organisierten Handelsplätzen ausgeführt werden.

(3) Die Erfüllung von Verpflichtungen aus Verträgen über die Lieferung von brennbarem Erdgas und Gaskondensat sowie aus Dienstleistungs- und anderen Verträgen, die mit der Berechnung des Preises für brennbares Erdgas und Gaskondensat und der Festlegung der Höhe der in Absatz 1 Buchstabe a dieses Dekrets vorgesehenen Dienstleistungsvergütung zusammenhängen, ist unter Verstoß gegen das in diesem Dekret festgelegte Verbot nicht zulässig.

  1. Ermächtigung des Finanzministeriums der Russischen Föderation, offizielle Erklärungen zur Anwendung dieses Erlasses abzugeben.
  2. Die Regierung der Russischen Föderation legt innerhalb von 10 Tagen fest:

a) die Preisgrenze gemäß Absatz 1 Buchstabe a Unterabsatz 2 dieses Dekrets;

b) die Preisgrenze gemäß Absatz 1 Buchstabe a Unterabsatz 3 dieses Dekrets;

c) der Höchstpreis gemäß Absatz 1 Buchstabe a Unterabsatz 4 dieses Dekrets.

  1. Dieses Dekret tritt am Tag seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft.

V. Putin

Moskau, Kreml 22. Dezember 2022 №943
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Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation vom 22.12.2022 Nr. 943 “Über die Anwendung besonderer wirtschaftlicher Maßnahmen im Bereich der Erdgasversorgung im Zusammenhang mit unfreundlichen Handlungen einiger ausländischer Staaten und internationaler Organisationen”.

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