So. Dez 22nd, 2024

Der russische Präsident, hat in einem neuen Ukas, neue Finanz- Regelungs- Maßnahmen fixiert:

Putin hat ein Dekret über zusätzliche vorübergehende Maßnahmen zur Sicherung der finanziellen Stabilität Russlands unterzeichnet. Die wichtigsten Bestimmungen sind:

  • Ab dem 2. März ist es verboten, Bargeld im Wert von mehr als 10.000 Dollar aus Russland auszuführen.
  • Seit dem 2. März gibt es ein besonderes Verfahren für Aktien- und Immobiliengeschäfte mit Ausländern aus unfreundlichen Ländern.
  • Überweisungen von Geldern von in Russland ansässigen Personen auf ausländische Konten werden auf der Grundlage einer Genehmigung durch eine spezielle Rechtskommission möglich sein.
  • Die neuen Beschränkungen in Bezug auf Devisen und Transaktionen mit Personen aus Staaten, die Russland feindlich gesinnt sind, gelten nicht für die Zentralbank des Landes und staatliche Stellen.

Darüber hinaus sieht das Dekret ab Mittwoch ein besonderes Verfahren für eine Reihe von Transaktionen der Einwohner des Landes mit ausländischen Personen vor, die „mit unfreundlichen Staaten in Verbindung stehen“. Insbesondere werden Überweisungen von Geldern russischer Staatsbürger auf ausländische Konten auf der Grundlage einer Genehmigung durch eine Sonderrechtskommission möglich sein.

Beachten sie, dass der Überweisungs- Betrag zum jeweiligen Zeitpunkt mit dem jeweils zum Überweisungs- Zeitpunkt gültigen Wechselkurs berechnet wird.
«berechnet nach dem offiziellen Wechselkurs der Zentralbank der Russischen Föderation, die zum Zeitpunkt des Exports»

Ziel: West- Firmen und Personen sollten es schwer haben, Geld aus Russland abzuziehen.
Das ist damit erreicht.
Selbst Groß- Konzerne wie z. B. Renault unterliegen diesen Regelungen. Die Gewinne die Renault mit Lada (hat die Aktienmehrheit an diesem Konzern) einfährt, können so nicht außer Landes gebracht werden – sondern müssen re- investiert werden (oder auf Sparkonto – oder in den russischen Aktienmarkt – oder was auch immer).
JEDENFALLS: Kapital- Abfluss wird damit verhindert.

Des Weiteren: Aktuell wollen manche West- Firmen ihre Beteiligungen an Russland- Unternehmen verkaufen. Das dürfen sie.
ABER- MAN BEACHTE: Ob sie diese Verkaufs- Erlöse, auch außer Landes bringen dürfen – siehe aktueller Ukas / kommendes Verfahren – ist fraglich – sic!

Beachten sie zum Ukas folgende Rahmenbedingungen: Der Ukas bestimmt, dass es ein Verfahren zu geben habe, und bestimmt für WEN und WAS dieses Verfahren angewandt werden sollte.
Was der Ukas NICHT bestimmt, sind die genauen Parameter des Verfahrens, der Ukas fxiert zwar gewisse Rahmen- Bedingungen (5-Tage- Frist, Bargeld- Obergrenze, etc.), – sonst jedoch nichts.
Bedeutet? Bedeutet, dass dies die gesetzliche Grundlage für das Verfahren ist, und die Zentralbank bestimmt, welche Verfahrens- Richtlinien / Obergrenzen / etc. sie dazu bestimmt / festlegt.
Die Zentralbank erhält damit umfangreiche gesetzliche Vollmachten in diesem Bereich, kann so sehr flexibel auf bestimmte Markt- Zustände reagieren, und de Facto von jetzt auf gleich, Bestimmungen / Obergrenzen etc. erleichtern oder verschärfen bzw. neu auftretende Markt- Zuständen mit Sonderregelungen begegnen.
Anmerkung: Im Ukas ist zwar die Regierung genannt, aber in Umsetzungs- Realität wird die Regierung / der Finanzminister / dies über die Zentralbank abwicklen lassen (logischerweise).
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Der Text des Ukas:

Präsidialerlass Nr. 81 vom 1. März 2022 über zusätzliche vorübergehende wirtschaftliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Finanzstabilität in der Russischen Föderation

  1. Verabschiedung der folgenden zusätzlichen vorübergehenden wirtschaftlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der finanziellen Stabilität der Russischen Föderation:

a) ab dem 2. März 2022 ein spezielles Verfahren für Gebietsansässige einzuführen, um die folgenden Transaktionen (Geschäfte) mit ausländischen Personen durchzuführen, die mit ausländischen Staaten verbunden sind, die feindliche Handlungen gegen russische juristische und natürliche Personen begehen (einschließlich, wenn diese ausländischen Personen die Staatsangehörigkeit dieser Staaten haben, der Ort ihrer Registrierung, der Ort ihrer präemptiven Geschäftstätigkeit oder der Ort des präemptiven Gewinns aus ihrer Tätigkeit diese Staaten sind), sowie mit Personen, die

Transaktionen (Geschäfte), die die Gewährung von Darlehen und Krediten (in Rubel) an Personen ausländischer Staaten beinhalten, mit Ausnahme der Fälle, in denen die Gewährung von Darlehen und Krediten nach den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation verboten ist

Geschäfte (Operationen), die das Eigentum an Wertpapieren und Immobilien beinhalten, die mit Personen ausländischer Staaten, die unfreundliche Handlungen begehen, durchgeführt (ausgeführt) werden;

b) Transaktionen (Operationen), die unter Buchstabe „a“ dieses Absatzes und Absatz 3 des Präsidialerlasses Nr. 79 vom 28. Februar 2022 „Über die Anwendung besonderer wirtschaftlicher Maßnahmen in Bezug auf unfreundliche Handlungen der Vereinigten Staaten von Amerika und ausländischer Staaten sowie internationaler Organisationen, die sich ihnen anschließen“ vorgesehen sind, können auf der Grundlage von Genehmigungen durchgeführt (ausgeführt) werden, die von der Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation erteilt werden und gegebenenfalls Bedingungen für die Durchführung enthalten

c) die in Buchstabe a) vorgesehenen Transaktionen (Geschäfte) mit ausländischen Personen, die keine Personen ausländischer Staaten sind, die unfreundliche Handlungen begehen, wenn es sich bei den Transaktionen (Geschäften) um Wertpapiere und Immobilien handelt, die nach dem 22. Februar 2022 von den oben genannten ausländischen Personen von Personen ausländischer Staaten, die unfreundliche Handlungen begehen, erworben wurden, werden gemäß dem in diesem Dekret festgelegten Verfahren durchgeführt (ausgeführt)

d) Geschäfte (Operationen), die gemäß Unterabsatz drei (a) dieses Absatzes ein Eigentumsrecht an Wertpapieren begründen, können im organisierten Handel auf der Grundlage von Genehmigungen ausgeführt werden, die von der Zentralbank der Russischen Föderation im Einvernehmen mit dem Finanzministerium der Russischen Föderation erteilt werden und Bedingungen für die Ausführung (Erfüllung) solcher Geschäfte (Operationen) enthalten

e) das in diesem Erlaß vorgesehene Verfahren der Durchführung (Erfüllung) von Geschäften (Operationen) gilt nicht für Geschäfte (Operationen), an denen die Zentralbank der Russischen Föderation und staatliche Organe beteiligt sind

f) die Kreditinstitute sind berechtigt, vorbehaltlich der in diesem Dekret festgelegten Beschränkungen Geldbeträge in Fremdwährung auf Korrespondenzkonten bei gebietsfremden Banken zu überweisen;

g) die Ausfuhr aus der Russischen Föderation ab dem 2. März 2022 von Fremdwährungen in Form von Bargeld und (oder) Geldinstrumenten in Fremdwährung in einem Gegenwert von mehr als 10.000 USD, berechnet zu dem am Tag der Ausfuhr geltenden offiziellen Wechselkurs der Zentralbank der Russischen Föderation, zu verbieten.

  1. Die Regierung der Russischen Föderation genehmigt innerhalb von fünf Tagen das Verfahren für die Erteilung der in Punkt 1 Buchstabe b“ dieses Erlasses genannten Genehmigungen durch die Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation.

3. Dieses Dekret tritt am Tag seiner amtlichen Veröffentlichung in Kraft.

Präsident der Russischen Föderation V. Putin


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