Do. Dez 26th, 2024

Grenzkonflikte
Sowohl Venezuela als auch Suriname erheben Anspruch auf Teile des Staatsgebiets Guyanas

Als Kolonialerbe hat Guyana auch die Grenzkonflikte mit den Nachbarstaaten übernommen. Auf den hier im Artikel verwendeten Karten werden die umstrittenen Landflächen Guyana zugeschlagen.

Venezuela, Nachbar im Westen, beansprucht das gesamte Gebiet westlich des Essequibo. Ein im Jahre 1899 von einer internationalen Vermittlungskommission gefällter Schiedsspruch, der damals von Venezuela angenommen wurde, bestimmte die heutigen Grenzen. In den 1960er Jahren wurden Informationen bekannt, die nach Ansicht von Venezuela die Voreingenommenheit der damaligen Vermittlungskommission bewiesen, woraufhin Venezuela seine Ansprüche auf die Grenzziehung entlang des Essequibo erneuerte. Im Jahr 1966 führte die venezolanische Besetzung von Ankoko Island zu einer Verschärfung der diplomatischen Beziehungen zwischen den beiden Ländern. Sollte dem venezolanischen Anspruch stattgegeben werden, würde mehr als die Hälfte des guyanischen Territoriums an Venezuela fallen. Guyana legte 2018 den Fall dem Internationalen Gerichtshof zur Entscheidung vor.
Am 3. Dezember 2023 fand in Venezuela ein Referendum über die Zugehörigkeit Esequibas zu Venezuela statt: Rund 96 Prozent der Teilnehmer bejahten die Frage, ob ein neuer venezolanischer Bundesstaat namens Guayana Esequiba geschaffen und die dortige Bevölkerung die venezolanische Staatsbürgerschaft bekommen soll.
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Grenzkonflikt mit Suriname
Gebietsansprüche macht auch der östliche Nachbar Suriname geltend. Nachdem Suriname im Juni 2000 seine maritimen Gebietsansprüche gegenüber Guyana militärisch durch den Einsatz von zwei Kanonenbooten gegen das kanadische Unternehmen CGX Energy durchgesetzt hatte und damit den Bau einer Ölbohrplattform verhinderte, rief der Staat Guyana im Februar 2004 den Ständigen Schiedshof, Permanent Court of Arbitration (PCA) mit Sitz in Den Haag zur Klärung des Grenzstreites an.

In Absprache mit dem PCA gaben die Präsidenten Ronald Venetiaan und Bharrat Jagdeo am 20. September 2007 das unanfechtbare Urteil des fünfköpfigen Schiedsgerichtes vom 17. September 2007 öffentlich bekannt. Das Schiedsgericht sprach von dem rohstoffreichen Meeresgebiet Guyana 33.152 und Suriname 17.871 Quadratkilometer zu. Beide Staatsoberhäupter begrüßten die Entscheidung und die Beilegung des Streits. Der Urteilsspruch macht es möglich, dass Ölkonzerne mit der Erkundung und Erschließung des Küstenbeckens beginnen können. Dort werden auf dem Meeresgrund Ölreserven von 15 Milliarden Barrel und Gasvorkommen von 1,2 Billionen Kubikmeter vermutet.

Nach bisherigen Untersuchungen liegen vermutlich die meisten dieser Vorkommen auf guyanischer Seite. Auch der Bereich, der im Juni 2000 zum militärischen Eingreifen durch Suriname führte und das Unternehmen CGX Energy zum Rückzug zwang, liegt innerhalb des an Guyana zugewiesenen Gebietes. Die durch Guyana für diese Aktion geforderte Entschädigung von 34 Millionen US-Dollar wurde durch das Tribunal abgewiesen.

Das Schiedsgericht hat weiter bestätigt, dass der gesamte Corantijnfluss zum surinamischen Staatsgebiet gehört. Damit hat Suriname die Kontrolle über den gesamten Schiffsverkehr ab der Mündung auf dem Corantijn.

Was bleibt von Guyana?

Der Teil im Westen an Venenzuela, der Teil im Süd-Osten an Surinam – übrig bleibt ein schmaler Staate (das Gebiet ganz in rot).

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