Mo. Dez 23rd, 2024

FPI berichtete, dass z. B. von den 300 Milliarden Sanktions- Geld der russischen Zentralbank, die beschlagnahmt wurden, nur mehr ca. 100 Milliarden auffindbar seien – und 200 Milliarden verschwunden seien.
Was ist hier passiert? Nun – DAS:

Um Russland zu vermeiden, wird ein hypothetischer Fall aus einem China- Staatsbürger erstellt:

Ein China- Staatsbürger wird unter EU- Sanktionen gestellt, er erhält Einreise- Verbot in die EU, und ohne Gerichtsverfahren (reine Polit- Entscheidung / völlige Ausschaltung des Rechtsstaates) wird das Vermögen beschlagnahmt.
Das Vermögen ist in Frankreich, besteht aus einem Konto mit 500.000 Euro, einem Haus mit einem Wert von 2 Mio. Euro, und Haus- Miet- Einnahmen von monatlich 10.000 Euro.

Einreiseverbot: Wahrnehmung des Hausrechts= völkerrechtlich korrekt

Einreiseverbot – völkerrechtlich völlig korrekt: Einreise-Verbot ist RECHTENS, denn jeder Staat hat ein Hausrecht, das er über Einreise- Verbote exekutieren kann.
Jeder Staat kann Einreise- Verbote verhängen, ABER, OHNE Gerichtsverfahren Vermögen zu beschlagnahmen, das ist eine ganz andere Sache (durch keine Regelung des Völkerrechts gedeckt).

Die Demokratie darf das – Sanktionen machen und beschlagnahmen – oder doch nicht?

Das Recht geht vom Volk / Staat aus – oder? Jeder Staat kann doch genau solche Gesetze im Rahmen der demokratischen Abläufe beschließen – oder?

Erstens, laufen derartige Sanktions- Beschlagnahmungen normalerweise NICHT über die Parlamente, sondern werden von den Regierungen – ohne weitergehenden demokratischen Beschluss – umgesetzt.
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Zweitens – und das ist dramatisch – sind Sanktionen den Einzel- Staaten bzw. Staaten- Bünden (wie EU) grundsätzlich gemäß Völkerrecht verboten – sic!
Nur der UN- Sicherheits- Rat bzw. der Internationale Gerichtshof (als Urteil) darf Sanktionen verhängen.
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Die UN- Charta und die A/RES 2625 (XXV) 1970 sind hier ein-eindeutig. Wer, wie die EU Sanktionen verhängt, bricht de jure und de facto das Völkerrecht.
Jede Politiker-in die diesen Sanktions- Vorgaben (beispielsweise der EU) nachkommt, bricht das Völkerrecht – sic!
Für Interessierte – die LINKs in Langschrift:
https://treaties.un.org/doc/publication/ctc/uncharter.pdf
https://treaties.un.org/doc/source/docs/A_RES_2625-Eng.pdf

Man beachte: Völkerrecht steht über nationalem (US, UK, etc.) oder supra-nationalem (EU) Recht – sic!

Fall Stufe 1: Das Konto ist leer / wurde geplündert / die 500.000 Euro sind weg

Ein Dieb hat das Konto geleert, und die 500.000 Euro sind weg. WIE und von WEM kann der Dieb belangt werden?

Das Geld befindet sich – unrechtmäßig aber de facto – unter der Verfügungsgewalt des Vermögens- Aufenthalts- Staates. Dieser Staat – Beispiel Frankreich – hat dafür zu sorgen, dass dieses Vermögen sicher verwahrt wird.
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Da es keine Gerichts- Entscheidung war, sondern eine Polit- Entscheidung, stehen die Mechanismen der Justiz (Asservaten- Kammer) nicht als Aufbewahrungs- Ort zur Verfügung.
Die Polit- Entscheidungs- Organe des Staates haben also für eine sichere Aufbewahrung der Sanktions- Vermögenswerte zu sorgen.

Und was passiert wenn – wie hier im Beispiel – dieses Geld gestohlen wird – von Dieb XY?

NICHTS – es passiert NICHTS. Der Vermögens- Beschlagnahme- Staat kann nichts tun, und der Dieb kann vom Vermögens- Beschlagnahme- Staat nicht belangt werden – sic!

WIE das?

Ein Dieb (VBS= der Vermögens- Beschlagnahme- Staat) kann einen anderen Dieb (Dieb XY) wegen Diebstahl NICHT anklagen.
VBS hat das Vermögen – die Verfügungs- Gewalt über das Vermögen – unrechtmäßig an sich gerissen – de facto – und de jure – einfach gestohlen (es gibt nur eine Polit- Entscheidung / die Gerichte sind nicht eingeschaltet worden, im Rahmen der Sanktions- Abwicklung).

VBS hat dem rechtmäßigen Eigentümer die Verfügungs- Gewalt entzogen, und das macht ein Dieb – er nimmt dem Bestohlenen die Verfügungs- Gewalt über sein Vermögen (durch den Diebstahl wird ein Dieb nicht Eigentümer des Diebes- Gutes, sondern nur Inhaber der Verfügungs- Gewalt – genau wie hier auch, mit VBS).

VBS ist Dieb, und wurde von Dieb XY des Diebes- Gutes beraubt. VBS war nicht Eigentümer des Diebesgutes – hatte nur die Verfügungs- Gewalt – die nun auf Dieb XY übergegangen ist.

Ein Dieb kann einen anderen nicht anklagen – sic!
Wenn VBS nun ein Gerichts- Verfahren gegen Dieb XY anstrengen würde, so könnte dieser über die Beweiskette klar darlegen, dass VBS ein Dieb sei, und er keine Berechtigung habe, zu klagen (und genau das ist der Rechts- Zustand).
Dieb VBS kann Dieb XY nicht anklagen, weil er sonst selbst – vor amtlichen Stellen – als Dieb offenbart werden würde.

WER kann dann Dieb XY (und auch Dieb VBS) anklagen?

Nur die Justiz jenes Landes, dem die Person angehört, der das Vermögen gehört (im Beispielfall die Justiz Chinas).

Chinas Justiz müsste um Amtshilfe (wegen des Diebstahls) bei der französischen Justiz ansuchen – und diese wird China diese Amtshilfe für den Zweit- Dieb (Dieb XY) NICHT gewähren, DENN Frankreich ist ja Erst-Dieb sic! (würde sich mit jeder Amts- Handlung auch selbst belasten) – also bleibt der Diebstahl straflos – sic!

Das heißt, wenn der Bank- Beamte ABC die 500.000 Euro vom Konto des Besitzers – das unter Beschlagnahme durch VBS steht – völlig offen (der Weg des Geldes ist ein-eindeutig nachzuvollziehen) auf sein Konto überträgt (und sich damit z. B. eine Eigentumswohnung kauft) – dann bleibt dies straflos?
JA – genau – straflos – sic!

ABER – es gibt 3 Ausnahmen – nämlich das Deutschland vom 31.08.1939= Deutschland + Österreich + Tschechien.
Tschechien ist ein Sonderfall, auf den FPI nicht eingeht – D+Ö aber wird FPI abhandeln:
In der russischen Besatzungszone Deutschlands oder Österreichs ist die Sanktion gar nicht gültig – denn es sind die Alliierten, die über ihre Hoheits- Rechte die Basis- Jurisdiktion fixieren.
Wenn also auch nur eine Besatzungs- Macht sein VETO gegen Sanktionen in Österreich und Deutschland einlegt – und Russland (als Rechtsnachfolger der Sowjet- Union) hat dies getan – dann sind alle Gesetze, Verordnungen oder Amtshandlungen, die die Beschlagnahme von russischem Vermögen umsetzen, null und nichtig.
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Jede Aktivität dahingehend, wird so zu einer Straftat gegen das Besatzungs- Recht der Besatzungs- Macht – sic!

Ja aber, mögen manche meinen – aber das geht doch nur, wenn Russland sein Besatzungsrecht in Ö+D durchsetzen kann – also stärker ist als die West- Besatzungsmächte US, UK, Frankreich – und das ist ja illusorisch – denn siehe Kriegsverlauf und Militär- Expert-innen, Russland wird diesen Krieg doch verlieren – also kommt das nie.

Genau das ist der Punkt, hat Russland die Macht, sich gegen die Raubritter aus USA und EU zu behaupten, oder nicht.
FPI meint, dass Sanktions- Aktivist-innen wohl vor einem Kriegsverbrecher- Tribunal Russlands enden werden.

Man beachte – in diesem Zusammenhang dies (die nach wie vor im Rahmen des Besatzungs- Rechts Gültigkeit hat:

Alliierte Erklärung über die in den vom Feinde besetzten oder unter seiner Kontrolle stehenden Gebieten begangenen Enteignungshandlungen   [vom 5. Januar 1943]
http://www.documentarchiv.de/in/1943/besetze-gebiete_alliierte-erklaerung.html
Anmkerkung: Die diese Erklärung abgebenden Regierungen und der Französische Nationalausschuß stellen ihre Solidarität in dieser Frage ausdrücklich fest.

Fall Stufe 2: Die Miet- Einnahmen sind nicht mehr auffindbar – sie wurden Unterschlagen – nichts mehr da von den Miet- Einnahmen – Geldern

Auch dies ist möglich – nach dem vorgegebenen Muster (siehe vorig) – gleiches Schema, gleiche Struktur- Zustände.

Fall Stufe 3: Haus (Firmenvermögen, Yachten, etc.)

Das hängt von den Rechts- Strukturen des jeweiligen Staates ab, wie Immobilien verkauft werden dürfen. Gelingt es Dieb XY einen Verkauf des Hauses umzusetzen (mit Hilfe „befreundeter“ Beamter) so darf Dieb XY jedenfalls den Verkaufs- Erlös behalten (bzw. mit dem Beamten teilen, der ebenso straffrei bleibt), weil es keinen Mechanismus gibt, diesem Zweit-Dieb XY das Geld abzunehmen.

Firmenvermögen? Yachten? etc. = nach eben diesem System – sic!

Hat der Käufer dieses (völkerrechtlich Diebes-) Gut dann rechtmäßig erworben? NEIN
Rechtlich ist dies nichts weiter als Hehler- Ware. Ob nun der Staat als Hehler auftritt, oder Dieb XY ist egal, es ist Hehlerware.
Der – gemäß Völkerrecht – weiterhin rechtmäßige Besitzer von Yacht, Firma, Haus – oder auch der Geld- Vermögen – ist die (völkerrechts-widrig) sanktionierte Person / Firma / Institution / Staat.

Wikipedia teilt mit:
Die Hehlerei ist ein Straftatbestand, der in verschiedenen Rechtsordnungen enthalten ist. Mit dem Begriff der Hehlerei stehen Handlungen in Verbindung, die eine einmal begründete rechtswidrige Besitzlage an einer Sache, etwa durch Diebstahl, aufrechterhalten und verstärken. Klassischerweise ist Hehlerei insbesondere das Weiterverkaufen von Gegenständen, obwohl jemand weiß, dass diese gestohlen wurden.
Im deutschsprachigen Raum wird der Straftatbestand in Deutschland durch § 259 StGB, in der Schweiz durch Art. 160 StGB und in Österreich durch § 164 StGB geregelt.

Wenn also Staaten (völkerrechts-widrig) beschlagnahmtes Vermögen (Geld oder Häuser, oder Yachten, etc.) verkaufen, dann sind sie einfache Hehler? JA!

National – Trans-National – ALLES ist möglich:

Die Gelder können sowohl INNERHALB eines Landes verschoben werden (vom Besitzer- Konto auf das Konto des Zweit- Diebes (Erst- Dieb= VSB), als auch transnational. Vom Frankreich- Konto auf ein Italien- Konto, vom deutschen Konto auf ein Spanien- Konto, vom Niederlande- Konto auf ein US- Konto – ALLES ist möglich – ALLES – sic!

FPI-Anmerkung/Meinung:

Wenn jemand diese Mechanismen durchschaut / erkennt, so ist dieser Person bzw. Institution ALLES möglich, denn – siehe vorige Darstellungen – ALLES ist straffrei.
Dass nun 200 Milliarden der 300 russischen Milliarden nicht mehr da sind, ist durchaus klar, DENN, dieses Sanktions- System läuft seit mehr als 25 Jahren, und zahlreiche Vermögen (von afrikanischen, asiatischen und so weiter) von Sanktionierten, sind auf diese Weise dahingeschmolzen.
Der im Artikel dargestellte Mechanismus ist seit langem bekannt, und läuft als „Routine- Zustand“.

Kann ein Dieb einen Dieb bestehlen?

WER kann dann diesen Sekundär-Dieb verfolgen?

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