In einem vorigen FPI- Artikel wurde die Sonderstaatsanwaltschaft Russlands angesprochen, die auch im Rahmen der Kriegsverbrechen (oder des Völkermordes?) im Donbass ermittelt.
Hier soll näher auf die Ermittlungs- Strukturen, und vor allem auf die Rechts- Strukturen (worauf stützen sich die Anklagen) eingegangen werden.
Russische Sonder- Staatsanwaltschaft: Alle Donbass- Kriegsverbrechen werden erfasst und Straf- Verfahren eingeleitet
Beachten sie diesen Website- Ausschnitt der Sonder- Kommission des Sonder- Staatsanwaltes der Russischen Föderation.
Wenn sie nach unten scrollen, sehen sie zuerst eine Liste von mutmaßlichen (=es gibt noch keine Urteile / nicht mal Verfahren) Kriegsverbrechern – und dann darunter – eine Liste der mutmaßlichen Kriegsverbrechen.
Wenn sie diese Liste genau betrachten, werden sie bemerken, dass hier wohl fast jeder Beschuss gelistet ist, der die letzten mehr als 7 Jahre gemacht wurde.
Als letzten Eintrag – aktuell – sehe ich vom 16. Februar die Entdeckung eines Massengrabes. Es werden alle solchen Vorfälle dokumentiert. Ich greife für die heutige Darstellung wahllos einen dokumentierten Vorfall heraus – jenen vom 5. April 2021:
Strafverfahren auf den Tatsachen das Zivilisten verletzt und getötet werden durch die Handlungen der ukrainischen Sicherheitskräfte.
Der Untersuchungsausschuss der Russischen Föderation setzt weiterhin Beamte ein um den Einsatz von verbotenen Mitteln und Methoden der Kriegführung gegen die Zivilbevölkerung des Donbass und auch fixe Beweise für ihre Verbrechen zu liefern.
Laut der Untersuchung vom 2. April 2021 haben die ukrainischen Sicherheitskräfte erneut den Waffenstillstand verletzt und haben den Angriff mit dem Einsatz von schweren Waffen und dem Gebrauch von unbemannten Luftfahrzeugen von Objekten der zivilen Infrastruktur im Dorf Aleksandrovskoye in der selbsternannten Donezk Volksrepublik durchgeführt. Infolge der Explosion der Munition im Hof eines Hauses an einer Straße starb ein 5-jähriges Kind und seine 66-jährige Großmutter wurde verletzt.
Darüber hinaus am 3. April 2021 in Folge der Explosion einer Munition an einer Straße an einem Waldrand des Dorfes Nikolaevka der selbsternannten Luhansk Volksrepublik wurde ein 46-jähriger Zivilist verletzt.
Die ukrainischen Sicherheitskräfte verletzten das Protokoll über die Anwendung der Waffen im Süd-Osten der Ukraine und ein Memorandum dazu, die Bestimmungen des Übereinkommens über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten und das Zusatzprotokoll II.
Nach den angegebenen Tatsachen ist es ein Strafverfahren bezüglich des Verbrechens gemäß P. 1 durch Artikel 356 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Anwendung in bewaffneten Konflikten durch Mittel und Methoden, die verboten sind in einem internationalen Vertrag der Russischen Föderation).
Der recherchierende Ausschuss und der Komplex von recherchierenden Handlungen, die auf die Ermittlung der Umstände der angegebenen Verbrechen und der beteiligten zu ihrer Begehung.
Beispiel / 1. Dezember 2021 / hier ist auch ein Video eingebettet, indem eine leitende Staatsanwältin Erläuterungen zur Rechtslage gibt:
Strafuntersuchung verletzt Zivilisten infolge des Beschusses der ukrainischen Sicherheitskräfte.
Der Untersuchungsausschuss der Russischen Föderation weiterhin die Beamten, die beteiligten Einsatz von verbotenen Mitteln und Methoden der Kriegführung gegen die Zivilbevölkerung des Donbass, sondern auch fixe Beweise für ihre Verbrechen.
Laut den Ermittlern, 30. November 2021 militärische Personal von Streitkräften der Ukraine produzierten gezielt Angriffe mit der Anwendung von Handfeuerwaffen von Objekten der zivilen Infrastruktur auf der Straße Lukyanenko der Stadt Donetsk. Infolge des Angriffs verletzt wurde ein 34-jähriger Zivilist.
Indem sie die Ansiedlung, die ukrainischen Soldaten planten einen Mord zu begehen oder zu verursachen schwere Körperverletzung einer unbegrenzten Anzahl von Zivilpersonen, die ihren Wohnsitz im Süd-Osten der Ukraine und nicht in einem bewaffneten Konflikt beteiligt. Die ukrainischen Sicherheitskräfte verletzten Protokoll über die Anwendung der Waffen im Süd-Osten der Ukraine und ein Memorandum dazu, die Bestimmungen des Übereinkommens über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten und das Zusatzprotokoll II.
Auf der angegebenen Tatsache die Strafverfahren auf Zeichen des Verbrechens zur Verfügung gestellter P. 1 durch Artikel 356 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Anwendung in bewaffneten Konflikten Mittel und Methoden, die verboten sind in einem internationalen Vertrag der Russischen Föderation).
Solche Verbrechen haben keine Verjährungsfrist, und früher oder später werden die gesammelten recherchierende Ausschuss der Beweis wird Gegenstand der Betrachtung der Gerichte, vor denen erscheinen diejenigen, die verschenkt und verbrecherischen Befehle ausführt.
Wie sie bemerken, wird immer wieder der Artikel 356 des russischen Strag- Gesetz- Buches angesprochen. Hier ist der Artikel 356 (beachten sie – scrollen sie nach unten – hier ist nicht nur das Gesetz selbst, sondern auch ein Kommentar dazu).
Beachten sie, dass West- Politik und West- Medien nicht müde werden, genau solchen Waffeneinsatz als notwendige Terroristen- Bekämpfung der Ukraine- Armee darzustellen (das gesamte Aufstands- Gebiet ist per Ukraine- Gesetz zum Terroristen- Gebiet erklärt worden / alle sich dort aufhaltenden Bewohner gelten gesetzlich als Terroristen). Die Opfer solcher Waffeneinsätze werden von West- Medien und West- Politik pauschal als Terroristen, bzw. Terroristen- Unterstützer bezeichnet.
Haager Landkriegsordnung von 1907
Die Haager Landkriegs- Ordnung von 1907 – Auszüge
Artikel 1. Die Gesetze, die Rechte und die Pflichten des Krieges gelten nicht nur für das Heer, sondern auch für die Milizen und Freiwilligen-Korps, wenn sie folgende Bedingungen in sich vereinigen:
- daß jemand an ihrer Spitze steht, der für seine Untergebenen verantwortlich ist,
- daß sie ein bestimmtes aus der Ferne erkennbares Abzeichen tragen,
- daß sie die Waffen offen führen und
- daß sie bei ihren Unternehmungen die Gesetze und Gebräuche des Krieges beobachten.
In den Ländern, in denen Milizen oder Freiwilligen-Korps das Heer oder einen Bestandteil des Heeres bilden, sind diese unter der Bezeichnung „Heer“ einbegriffen.
Artikel 22. Die Kriegführenden haben kein unbeschränktes Recht in der Wahl der Mittel zur Schädigung des Feindes.
Artikel 25. Es ist untersagt, unverteidigte Städte, Dörfer, Wohnstätten oder Gebäude, mit welchen Mitteln es auch sei, anzugreifen oder zu beschießen.
UN- Völkermord- Konvention von 1948 / 1951:
Die UN-Völkermord- Konvention von 1948 / 1951 – Auszüge:
Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide
Approved and proposed for signature and ratification or accession by General Assembly resolution 260 A (III) of 9 December 1948 Entry into force: 12 January 1951, in accordance with article XIII
Article II
In the present Convention, genocide means any of the following acts committed with
intent to destroy, in whole or in part, a national, ethnical, racial or religious group, as
such:
(a) Killing members of the group;
(b) Causing serious bodily or mental harm to members of the group;
(c) Deliberately inflicting on the group conditions of life calculated to bring about its
physical destruction in whole or in part;
(d) Imposing measures intended to prevent births within the group;
(e) Forcibly transferring children of the group to another group
Article III
The following acts shall be punishable:
(a) Genocide;
(b) Conspiracy to commit genocide;
(c) Direct and public incitement to commit genocide;
(d) Attempt to commit genocide;
(e) Complicity in genocide.
Article IV
Persons committing genocide or any of the other acts enumerated in article III shall be
punished, whether they are constitutionally responsible rulers, public officials or private
individuals.
Article VII
Genocide and the other acts enumerated in article III shall not be considered as political
crimes for the purpose of extradition.
The Contracting Parties pledge themselves in such cases to grant extradition in
accordance with their laws and treaties in force.
Artikel III Punkt e / complicity in genocide:
???-§§§- WENN NATO- Staaten / US- / EU- Staaten, – wohl wissend um die Kriegs- Verbrechens- und Völkermord- Aktivitäten im Donbass – Ukraine- Soldaten ausbilden (Soldaten, die dann im Donbass Kriegsverbrechen / Völkermord begehen) ???-§§§>>> Ist dies dann „complicity in genocide“?
???
???-§§§- WENN NATO- Staaten / US- / EU- Staaten, – wohl wissend um die Kriegs- Verbrechens- und Völkermord- Aktivitäten im Donbass – der Ukraine Waffen liefern (Waffen, die dann im Donbass für Kriegsverbrechen / Völkermord verwendet werden) ???-§§§>>> Ist dies dann „complicity in genocide“?
???
???-§§§- WENN NATO- Staaten / US- / EU- Staaten, – wohl wissend um die Kriegs- Verbrechens- und Völkermord- Aktivitäten im Donbass – der Ukraine- Munition liefern (Munition, die dann im Donbass für Kriegsverbrechen / Völkermord verwendet wird) ???-§§§>>> Ist dies dann „complicity in genocide“?
???
Etc. – >>> diese Frage kann – bezogen auf andere Themata – noch vielmals gestellt werden.
Interessant diese Frage:
???-§§§- WENN NATO- Staaten / US- / EU- Staaten, – wohl wissend um die Kriegs- Verbrechens- und Völkermord- Aktivitäten im Donbass – das Ukraine- Regime offen politisch und finanziell unterstützen (Politische Unterstützung und Geld, das dann im Donbass für Kriegsverbrechen / Völkermord verwendet wird) ???-§§§>>> Ist dies dann „complicity in genocide“?
Genver Konvention vom 12 August 1949
GENEVA CONVENTION FOR THE AMELIORATION OF THE CONDITION OF THE WOUNDED AND SICK IN ARMED FORCES IN THE FIELD OF 12 AUGUST 1949
Es empfiehlt sich, die GENEVA CONVENTIONS OF 12 AUGUST 1949 durchzuarbeiten.
COMMENTARY published under the general editorship of Jean S. PICTET Doctor of Laws Director for General Affairs of the International Committee of the Red Cross GENEVA CONVENTION RELATIVE TO THE PROTECTION O F CIVILIAN PERSONS I N TIME O F WAR
Zusatz- Protokoll vom 8. Juni 1977, zur Genver Konvention vom 12 August 1949
PROTOCOL ADDITIONAL TO THE GENEVA CONVENTIONS OF 12 AUGUST 1949, AND RELATING TO THE PROTECTION OF VICTIMS OF INTERNATIONAL ARMED CONFLICTS (PROTOCOL I), OF 8 JUNE 1977
Es empfiehlt sich, das Zusatz- Protokoll vom 8. Juni 1977, zur Genver Konfention vom 12 August 1949 durchzuarbeiten.
Grundsätzliche Ungültigkeit des Völkerrechtes in der EU / in Deutschland / in Österreich
ACHTUNG – beachten sie: Die Gültigkeit des Völkerrechts ist im Rahmen der EU – vor allem in Deutschland und Österreich – strittig. Sowohl Politik wie auch Medien sehen das Völkerrecht NICHT als verbindlich (so werden völkerrechtlich verbotene Sanktionen der EU unterstützt, etc. etc.).
Ob also das Völkerrecht / bzw. Teile des Völkerrecht (wie die Völkermord- Konvention) in Deutschland und Österreich gültig ist, entscheidet der jeweilige Politiker / das jeweilige Medium, jeweils im Einzelfall für sich (=das ist die praktizierte Euro- D- Ö – Realität, der letzten mehr als 15 Jahre).
Grundsätzlich ist das Völkerrecht in der EU / Deutschland / Österreich ungültig. Nur jene Teile, die von Euro- Politik und Euro- Medien als gültig in Kraft gesetzt werden, sind gültig – wie lange und in welchem Ausmaß jeweils, bestimmen Euro- Politik und Euro- Medien, im Rahmen des jeweiligen Sachverhaltes / Anlassfalles (=das ist die praktizierte Euro- D- Ö – Realität, der letzten mehr als 15 Jahre / das war die letzten über 15 Jahre so / das wird auch so bleiben).
Man beachte dies:
Die Aussage von Bildt ist auch dahingehend einzuordnen. Auch er sieht dass Völkerrecht nur in selektiver- partieller Gültigkeit – sowohl für die Ukraine – wie für die EU.
US+Euro- Medien: Donbass ist Terror- Zone und Bewohner sind Terroristen
Euro- Politik und Euro- Medien werden nicht müde zu erklären, dass jene Bewohner die in der Terror- Zone leben, auch Terroristen, oder zumindest Unterstützer-innen von Terroristen sind.
Dies entspricht auch unkrainischem Gesetz, denn die Rebellen- Zone im Donbass gilt gesetzlich als Terror- Zone, und die dort lebende Bevölkerung als Terroristen, oder zumindest Unterstützer-innen von Terroristen.
Euro- Politik und Euro- Medien werden nicht müde, die Notwendigkeit der ständigen Beschießungen zu rechtfertigen.
Militär- psychologisch ist dieser Dauerbeschuss sehr einfach und logisch zu erklären: Durch den Dauerbeschuss, soll der Widerstandswille der Bevölkerung gebrochen, werden, und sie entweder zur Flucht, ODER, zur Unterordnung unter die Ukraine- Regierung (unter Umgehung der Minsk- Vereinbarungen) gezwungen werden.
Grundsätzlich ist es so, dass die USA hier ihre Militär- Philosophie / über NATO und EU / Österreich und Deutschland – der Ukraine vermittelt haben.
Die USA haben alles getan, damit sie nicht in irgendeiner direkten Linien, mit den Donbass- Verbrechen in Verbindung gebracht werden können. Als Mittels- Personen wurden so Euro- NATO- und D- Ö- nützliche Idiot-innen verwendet – die nun ihren Kopf in der Völkermord- Schlinge haben.
US- Motto: Warum sich selbst exponieren und gefährden, wenn man nützliche Euro- Idioten hat, die gerne (weil ahnungslos), Ihren Kopf in die Kriegsverbrecher- / Völkermord- Schlinge stecken.
Ukraine und Nazis: Links- Faschisten in Euro- Medien mit Nazi- Vorlieben:
Das Azow- Regiment (Teil der Ukraine- Nationalgarde), hat als Abzeichen die nationalsozialistische Wolfsangel. Die Wolfs- Angel als der zentrale Teil der Azow- Identität.
Das Regiment genießt in deutschen Medien- Kreisen geradezu hymnische Verehrung. Das Anmerken der Nazi- Symbolik ist in diesen (linken – sic!= hier agieren Links- Faschisten) Medien- Kreisen strikt untersagt (egal ob nun Print- Medien oder Talk Shows). Statt Nazi wird „ultra- nationalisten“ gesagt, die Kampfkraft des Regimentes gelobt, und alles getan, damit das dortige Nazi- Tun, von den Medien- Konsumenten, positiv bewertet wird.
Complicity in Genocide? Ist die massive deutsche Ukraine- Unterstützung eine Völkermord- Komplizenschaft?
Beachten sie diesen Bericht – und fragen sie sich (siehe obig) – ???-§§§>>> Ist dies dann „complicity in genocide“?
Interessant diese Frage:
???-§§§- WENN NATO- Staaten / US- / EU- Staaten, – wohl wissend um die Kriegs- Verbrechens- und Völkermord- Aktivitäten im Donbass – das Ukraine- Regime offen politisch und finanziell unterstützen (Politische Unterstützung und Geld, das dann im Donbass für Kriegsverbrechen / Völkermord verwendet wird) ???-§§§>>> Ist dies dann „complicity in genocide“?