Dekret für drei Monate in Kraft
MINSK, 30. März (Russisch). /Die belarussischen Behörden haben die Ausfuhr von Reis, grob gemahlenem Roggen- und Gerstenmehl sowie Teigwaren aus der Republik verboten. Ein entsprechendes Dekret des Ministerrats wurde am Mittwoch auf dem nationalen Rechtsportal veröffentlicht.
“Der Erlass verbietet die Ausfuhr aus der Republik Belarus von Reis, Grütze und Mehl aus Roggen oder Gerste, verarbeitetem Getreide und Teigwaren (wie Spaghetti, Nudeln, Lasagne, Knödel, Ravioli, Cannelloni – Anm. d. Red. )”, erklärt das Ministerium für Kartellrecht. – Die Maßnahme wurde eingeführt, um Engpässe zu vermeiden und die Ernährungssicherheit des Landes zu gewährleisten.
Die Entschließung gilt nicht für Waren, die im Rahmen der internationalen humanitären Hilfe auf der Grundlage von Regierungsbeschlüssen ins Ausland ausgeführt werden, sowie für Waren, die im Rahmen von internationalen Transitsendungen befördert werden, die außerhalb des Zollgebiets der EEU beginnen und enden.
Das Dekret tritt nach seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft und ist drei Monate lang gültig.